Deutscher Gewerkschaftsbund

30.04.2015
UN-Konferenz zum Atomwaffensperrvertrag

DGB fordert internationales Verbot von Nuklearwaffen

Vom 27. April bis 22. Mai 2015 findet in New York zum neunten Mal die Überprüfungskonferenz des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrags statt. Der sogenannte „Atomwaffensperrvertrag“ ist das zentrale Element in den weltweiten Bemühungen um eine Welt ohne nukleare Sprengköpfe. 2015 jährt sich der Abwurf der Atombomben über Hiroshima und Nagasaki zum 70. Mal. Gerade angesichts dieses Ereignisses bleibt die historische Mahnung für die Weltgemeinschaft aktuell: Eine solche Katastrophe darf sich nie mehr wiederholen. Deshalb fordert der DGB die Ergänzung des Nichtverbreitungsvertrags um ein vertragliches Verbot von Atomwaffen.

Symbol: Durchgestrichene Atombombe, Atomwaffen-Verbot

Colourbox

Der DGB setzt sich für eine allgemeine und weltweit kontrollierte Abrüstung ein. Als ein Teil der Friedensbewegung macht sich der DGB für eine aktive und nachhaltige Friedenspolitik stark und knüpft damit an eine lange Tradition im Kampf gegen Faschismus und Militarismus an. Die Abrüstungsbemühungen dürfen auch 70 Jahre nach Hiroshima und Nagasaki nicht zum Stillstand kommen.

Mai-Plakat 1962

Mai-Plakat 1962 - "Nicht Atomwaffen - Nicht Völkermord" DGB/FES AdsD

Historisches 1.-Mai-Plakat des DGB von 1962: "Nicht Atomwaffen. Nicht Völkermord. Dem Menschen seine Chance."

Und doch existieren auch 45 Jahre nach Inkrafttreten des Atomwaffensperrvertrags weltweit noch immer 16.000 Atomwaffen. Die fünf Atomwaffenstaaten USA, Russland, Großbritannien, Frankreich und China haben den Vertrag zwar unterzeichnet, kommen ihren Abrüstungsverpflichtungen aber nicht nach. Außerhalb des Vertrags haben Indien, Israel und Pakistan den Status von Nuklearmächten erlangt. Nordkorea ist 2003 aus dem Vertrag ausgetreten, um diesen Weg zu beschreiten.

Auch die Anfang April in Lausanne ausgehandelte Vereinbarung mit dem Iran über die Durchführung umfassender Inspektionen und die Begrenzung der Urananreicherung kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Wirksamkeit und Bindekraft des Vertrags zunehmend in Frage stehen. Zwar ist es damit gelungen, Teheran davon abzuhalten, den gleichen Weg wie Nordkorea zu beschreiten und auszutreten. Auf der anderen Seite stehen aber die verstärkten Anstrengungen aller Atomwaffenstaaten, ihre nuklearen Arsenale zu modernisieren. So haben die USA nur sechs Jahre, nachdem Präsident Obama in seiner berühmten Prager Rede seine Global-Zero-Initiative ankündigte und die Vision einer atomwaffenfreien Welt präsentierte, die entgegengesetzte Richtung eingeschlagen: in den nächsten zehn Jahren wollen sie 355 Mrd. Dollar für die Modernisierung ihrer nuklearen Arsenale ausgeben. Entgegen aller Erwartungen haben die USA und Russland seit 2010 keine bilaterale Reduktion ihrer Atomwaffenbestände mehr vereinbart. Russland setzt auch im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt zunehmend auf nukleare Drohgebärden.

Die Abrüstungsschritte, den die 190 Unterzeichnerstaaten des Nichtverbreitungsvertrages im Rahmen der letzten Überprüfungskonferenz vor fünf Jahren einvernehmlich beschlossen haben, sind fast gänzlich ausgeblieben. Vorschub leistet dieser Politik der Verantwortungslosigkeit die Tatsache, dass Atomwaffen bis heute die einzigen Massenvernichtungswaffen sind, die keinem eindeutigen völkerrechtlichen Verbot von Herstellung und Besitz unterliegen.

Der DGB unterstützt deshalb nachdrücklich die „humanitäre Initiative“ von 155 atomwaffenfreien Staaten, die im Oktober 2014 in der UN-Generalversammlung die internationale Ächtung von Nuklearwaffen gefordert haben. Außerdem fordert der DGB die deutsche Bundesregierung auf, sich dem „Austrian Pledge“ anzuschließen, dessen bislang 68 Unterzeichnerstaaten es sich unter der Federführung Österreichs zur Aufgabe gemacht haben, das Verbot und die Abschaffung von Atomwaffen mit allen relevanten Akteuren voranzubringen. Dies setzt voraus, dass Deutschland auch der Lagerung von Atomwaffen durch NATO-Verbündete auf dem eigenen Territorium ein Ende setzt, wie sie derzeit noch im Rahmen der Strategie der „Nuklearen Teilhabe“ praktiziert wird. Aus der Sicht des DGB würde die deutsche Bundesregierung durch den Schritt hin zu einem „German Zero“ nicht gegen den Grundsatz der Bündnistreue innerhalb der NATO verstoßen und gleichzeitig einen entscheidenden Beitrag zur Verwirklichung eines „Global Zero“ leisten.

Der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag muss aus Sicht des DGB durch ein striktes Verbot der Herstellung und des Besitzes von Atomwaffen ergänzt werden. 70 Jahre nach den Atombombenabwürfen über Hiroshima und Nagasaki leben wir in einer Welt globaler Instabilität und des unkontrollierten Aufkeimens regionaler Konfliktherde überall in der Welt. Der DGB ist überzeugt, dass es darauf nur eine Antwort gibt, wenn wir das Risiko eines nuklearen Flächenbrandes glaubhaft und dauerhaft ausschließen wollen: das weltweite Verbot von Atomwaffen und dessen konsequente Umsetzung.


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