Deutscher Gewerkschaftsbund

27.03.2014
klartext 11/2014

Mindestlohn für alle, jetzt!

Nach wochenlangen Debatten liegt der Referentenentwurf für den Mindestlohn vor. Er sieht Ausnahmen für Langzeitarbeitslose und Beschäftigte unter 18 Jahren vor. Dagegen fordern DGB und seine Gewerkschaften: Der Mindestlohn muss für alle gelten – ausnahmslos für Jung und Alt, Minijobber und Arbeitslose, in allen Branchen und Regionen. Denn Würde kennt keine Ausnahmen!

Nach wochenlangen Debatten liegt nun der Referentenentwurf für den Mindestlohn vor. Er sieht Ausnahmen für Langzeitarbeitslose und Beschäftigte unter 18 Jahren vor. Beides lehnt der DGB ab. Angeblich würden junge Leute lieber für 8,50 Euro jobben gehen, als eine Ausbildung anzustreben. Absurd, schließlich ist den meisten Jugendlichen klar, dass sie ohne fundierte Qualifikation mittelfristig kaum Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt haben. Obendrein verstoßen diese Ausnahmen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz. Das belegen auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages und ein Gutachten von Prof. Dr. Fischer-Lescano. 

Grafik: Von allen Beschäftigten arbeiteten im Jahr 2012 für einen Stundenlohn von ...

Quelle: Institut Arbeit und Qualifikation IAQ

Mit unserer Kampagne: „Mindestlohn für alle, jetzt! Würde kennt keine Ausnahmen" erhöhen wir den Druck auf die Politik, im Gesetzgebungsverfahren Regeln für die wirksame Durchsetzung des Mindestlohns ohne Ausnahmen zu schaffen. Nötig haben es 19,2 Prozent der Beschäftigten. Der DGB kämpft seit 2006 für den flächendeckenden Mindestlohn. Da kann man nicht zulassen, dass die politischen Gegner kurz vor dem Ziel neue Stolpersteine in den Weg legen!

Wollen wir ein wirksames Instrument, das wirklich verhindert, dass Löhne ins Bodenlose fallen? Dann dürfen keine Einfallstore akzeptiert werden. Wir reden bei 8,50 Euro nicht von einem Luxus-Tarif, sondern von einem kaum Existenz sichernden Lohn. Wenn Arbeitgeber meinen, ihren Beschäftigten nicht einmal das Minimum zahlen zu können, dann verfolgen sie ein Geschäftsmodell, das nur mit Lohndumping funktioniert. Damit muss nun Schluss sein!

Wir wollen einen Mindestlohn, der seinen Namen verdient. Arbeit muss in jedem Fall mit mindestens 8,50 Euro pro Stunde vergütet werden. Wir akzeptieren keine Ausnahmen, weder bei Jung oder Alt, Minijobbern oder Langzeitarbeitslosen noch für irgendeine Branche oder Region. Und wir machen uns mit dieser Kampagne auch für wirksame Kontrollen des Mindestlohns stark.

Die Gewerkschaften werden darauf achten, dass der Mindestlohn wirkt. Aber es braucht auch gesetzlich verankerte Instrumente, mit denen der Mindestlohn vom Staat auf Einhaltung kontrolliert wird. Deshalb muss die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ personell aufgestockt werden. Der DGB schlägt auch eine Hotline vor, bei der die Beschäftigten und Arbeitgeber Infos erhalten und zudem Verstöße melden können. Beschäftigte dürfen keine Nachteile erleiden, wenn sie dort „schwarze Schafe“ melden. Zudem spricht sich der DGB für lange Verjährungsfristen aus und will Ausschluss- und Verfallfristen nicht zulassen. ArbeitnehmerInnen sollen auch dann noch ihr Recht auf Zahlung des Mindestlohns durchsetzen können, wenn sie nicht mehr bei dem Arbeitgeber beschäftigt sind. Jetzt weiterkämpfen für einen Mindestlohn ohne Wenn und Aber!

Alles über den Mindestlohn: www.mindestlohn.de


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Würde kennt keine Ausnahme: Mindestlohn für alle, jetzt!

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Der DGB lehnt die geplanten Ausnahmen vom Mindestlohn für Jugendliche und Langzeitarbeitslose ab. Sie sollen für die gleiche Arbeitsleistung aufgrund ihres Status schlechter gestellt werden – ein verheerendes gesellschaftspolitisches Signal. Diese Broschüre fasst die Argumente zur Durchsetzung des Mindestlohns ohne Ausnahmen zusammen.


Rechtsgutachten: Ausnahmen beim Mindestlohn sind unzulässig

Dokument ist vom Typ application/pdf.

Ein aktuelles Rechtsgutachten von DGB und WSI belegt: Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn für Studierende, Rentner, Jugendliche, saisonal befristet Beschäftigte, Taxifahrer und Langzeitarbeitslose sind rechtlich unzulässig. Eine solche Ungleichbehandlung wäre ein Verstoß gegen das Grundgesetz, gegen das Recht der Europäischen Union und gegen das Völkerrecht.