Worum geht es?
Tarifverträge und Mindestlöhne sichern gute Arbeit und existenzsichernden Löhne
Der DGB setzt sich für eine starke Tarifbindung und einen existenzsichernden Mindestlohn ein. Denn Tarifverträge sichern nicht nur die ökonomische Teilhabe der Beschäftigten. Die Bewältigung der anstehenden sozialen und ökologischen Transformationsprozesse ist ohne Tarifverträge nicht denkbar. Sie erhöhen dadurch nicht nur die Akzeptanz der anstehenden Veränderungen, eine starke Tarifbindung ist zugleich ein Garant für den gesellschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und Motor für wirtschaftlichem Fortschritt.
Dennoch nimmt seit Jahrzehnten die Tarifbindung stetig ab. Aktuell sind nur noch rund die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland tarifgebunden. Die Erosion der Tarifbindung ist vor allem Folge gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen sowie konkreter politischer Entscheidungen der vergangenen 20 Jahre: Die Schaffung eines der größten Niedriglohnsektoren in Europa war ein entscheidender Treiber für Tarifflucht und der damit einhergehenden Prekarisierung der Arbeit.
Die Tarifbindung verliert seit Jahren ihre Bindekraft – und damit auch tarifvertragliche geregelte Löhne. Dort, wo es keine Tariflöhne gibt, greift der gesetzliche Mindestlohn, um zumindest ein Lohnniveau zu gewährleisten, welches existenzsichernd ist. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist in diesem Zusammenhang ein wichtiger Erfolg der Gewerkschaften. Durch den gesetzlichen Mindestlohn konnten die Einkommen am unteren Rand der Einkommensverteilung stabilisiert werden. Dennoch ist festzuhalten, dass Beschäftigte, die zum Mindestlohn arbeiten, kaum Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe haben. Der Mindestlohn kann nur eine unterste Haltelinie sein, um Niedrigstlöhnen einen Riegel vorzuschieben.
Zudem haben sich die Mitgliedstaaten der EU, somit auch Deutschland, mit der 2022 verabschiedeten Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union der Zielsetzung einer hohen Tarifbindung verpflichtet. Liegt diese nicht bei mindestens 80 Prozent, so muss der Mitgliedstaat bis Ende 2025 einen nationalen Aktionsplan mit einem klaren Zeitplan und konkreten Maßnahmen zur schrittweisen Erhöhung der tarifvertraglichen Abdeckung vorlegen. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben bereits einen 14-Punkte-Plan dazu vorgelegt. Unsere 14 Forderungen zur Stärkung der Tarifbindung haben wir hier in aller Kürze aufgelistet .
Nicht zuletzt schließt die DGB-Tarifgemeinschaft für die Leiharbeits-Branche mit dem Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) einen Tarifvertrag. Dieser regelt die Arbeitsbedingungen und Entgelte sowie einen Mitgliedervorteil für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften gibt. Die Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit gelten für rund 98 Prozent der insgesamt ca. 560.000 Leiharbeiter*innen in ganz Deutschland. Und zwar für alle Leiharbeiter*innen, die bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der Mitglied im Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) ist.
Tarifpolitische Koordinierung
Wir setzen uns für eine starke Tarifbindung ein. Die Stärkung der Tarifbindung ist eine der zentralen Aufgaben unserer Zeit. Von ihr hängt ab, ob es in unserer Gesellschaft gerecht zugeht und ob die Beschäftigten an den ökonomischen Erfolgen teilhaben. Tarifverträge sichern die Teilhabe der Beschäftigten und tragen zu sozialem Frieden und wirtschaftlichem Fortschritt bei. Tarifverträge sorgen für einen demokratischen Interessenausgleich in Betrieben, Unternehmen und Dienststellen. Sie fördern Gleichbehandlung und Gerechtigkeit – zwischen Frauen und Männern, zwischen Ost und West, zwischen Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte.
Wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Fortschritt waren historisch immer eng mit erfolgreichen gewerkschaftlichen Kämpfen und tarifvertraglichen Einigungen verknüpft. Ob bei der Zahl der Urlaubstage, bei der Arbeitszeit oder bei anderen arbeitsgestaltenden Fragen – Tarifverträge schaffen zukunftsweisende Normen und setzen Standards, die über staatliche Mindestnormen oft deutlich hinausgehen. Gleichzeitig sind Tarifverträge und darauf aufbauende Betriebs- und Dienstvereinbarungen flexibel – greifen nicht nur aktuelle branchenspezifische Bedürfnisse der Beschäftigten auf, sondern reagieren auch kurzfristig auf außergewöhnliche Umstände.
Tarifverträge tragen zu fairen Wettbewerbsbedingungen bei, steigern die gesamtwirtschaftliche Produktivität und stabilisieren damit die ökonomische Entwicklung. Zudem weisen Beschäftigte in tarifgebundenen Unternehmen längere Betriebszugehörigkeiten auf. Dies senkt den Aufwand für Arbeitgeber*innen und auch das langjährig erworbene Know-how der Mitarbeit*innen bleibt länger im Unternehmen.
Allerdings verliert die Tarifbindung seit Jahren ihre Bindekraft. Aktuell arbeiten bereits 50 Prozent der westdeutschen und 58 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten in Betrieben ohne Tarifvertrag (Stand: 2024). Diese Entwicklung ist dramatisch und keineswegs nur eine Gefahr für die Rolle der Gewerkschaften. Sollte sie nicht aufgehalten werden, gefährdet das unseren Wohlstand und schwächt die Demokratie in Wirtschaft und Gesellschaft.
Die schwindende Tarifbindung folgt dabei keinem Naturgesetz, sondern hat vielfältige – politische und strukturelle – Gründe. Zum Beispiel veränderte Wirtschaftsstrukturen: Mit dem Wachsen des Dienstleistungssektors, zunehmender Privatisierung und gleichzeitiger Änderung der Wertschöpfungssysteme im Industriesektor sind Herausforderungen für die gewerkschaftliche Organisierung der Beschäftigten und damit für die Grundlage von Tarifbindung verbunden. Dasselbe gilt für neue Beschäftigungsformen am Arbeitsmarkt.
Ein bedeutender Grund für die sinkende Tarifbindung liegt auch in der Tarifflucht durch die Arbeitgeber*innen. In einigen Arbeitgeberverbänden gibt es mittlerweile mehr Mitgliedschaften ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaften) als normale Mitglieder. Gleichzeitig wird immer häufiger die Möglichkeit genutzt, im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen Tarifflucht zu begehen.
Den Sozialversicherungen und dem Staatshaushalt gehen ebenfalls durch Tarifflucht jährlich mehrere Milliarden durch die Hände. Die Kaufkraft sinkt, niedrigere Einkommensteuern sind die Folge. Am Ende zahlt die öffentliche Hand doppelt.
So vielfältig die Gründe für den Rückgang der Tarifbindung sind, so vielfältig müssen die Ansätze zu ihrer Stärkung sein. Die Gewerkschaften selbst richten ihre Kraft darauf, ihre Mitgliederbasis zu stärken. Neue Formen der Ansprache und der Organisierung werden entwickelt und angegangen. Neue Branchen und neue Beschäftigungsformen werden in den Fokus genommen, um gewerkschaftliche Organisationskraft auch in tariflosen Branchen zu verankern.
Auch die Politik darf nicht länger zuschauen, wenn mit zurückgehender Tarifbindung eine tragende Säule unserer Sozial- und Wirtschaftsordnung ins Wanken gerät. Das deutsche Tarifvertragssystem ist ein öffentliches Gut, das enorme gesamtgesellschaftliche Vorteile und Wohlfahrtsgewinne ermöglicht. Die Politik muss jetzt die Rahmenbedingungen für eine Förderung der Tarifbindung setzen.
Unsere Forderungen: 13 Maßnahmen für einen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung
- Bundestariftreuegesetz
Das Bundestariftreuegesetz soll sicherstellen, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge von Bundesbehörden faire Löhne gezahlt und gute Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Das ist wichtig, weil die öffentliche Hand jedes Jahr Aufträge in dreistelliger Milliardenhöhe vergibt und dabei stets mit gutem Beispiel vorangehen sollte. Nicht-tarifgebundene Unternehmen müssen deshalb zukünftig verpflichtet werden, bei der Auftragsausführung die wichtigsten Regelungen des jeweiligen Branchentarifvertrages einzuhalten. Das sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen, weil tarifgebundene Unternehmen nicht mehr benachteiligt werden. - Kein staatlicher Euro für Lohndumping
Der Staat vergibt nicht nur öffentliche Aufträge, sondern auch Fördermittel. Bedingung für die Vergabe von Fördermitteln, Wirtschaftshilfen und ähnlichem auf Bundes- und Länderebene muss sein, dass Unternehmen Tarifverträge einhalten. Denn: Mit Steuergeldern darf kein Lohn- und Sozialdumping gefördert werden. - Tarifflucht bei Betriebsabspaltungen verhindern
Unternehmen werden oft umstrukturiert, um sich der Bindung an Tarifverträge zu entziehen. Das ist eine Form der Tarifflucht, die verhindert werden muss. Umstrukturierungen dürfen nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen. Bei Betriebsausgliederungen muss die Fortgeltung des Tarifvertrags zwingend sichergestellt werden. - Zugangsrecht für Gewerkschaften in den Betrieb auch digital sicherstellen
Die Gewerkschaften haben laut Grundgesetz das Recht, Mitglieder und auch Beschäftigte, die noch nicht Mitglied sind, im Betrieb am Arbeitsplatz zu informieren und dort auch für eine Mitgliedschaft zu werben. Angesichts neuer Arbeits- und Betriebsformen braucht es neue Kontakt- und Austauschmöglichkeiten, um mit den Beschäftigten ins Gespräch zu kommen. Ein digitales Zugangsrecht für die Gewerkschaften, geregelt über das Betriebsverfassungsgesetz, löst dieses Problem - zum Beispiel durch im Betrieb typischerweise genutzte Kontaktmöglichkeiten zu den Arbeitnehmer*innen über Intranet, per E-Mail oder andere Kanäle. - Tarifverträge leichter für alle verbindlich erklären können
Tarifverträge können unter bestimmten Voraussetzungen vom Staat für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dann gelten sie für alle Beschäftigten der jeweiligen Branche, nicht nur für die Unternehmen und Beschäftigten, die selbst tarifgebunden sind. Dieses Verfahren der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) muss reformiert werden, damit Tarifverträge leichter für ganze Branchen anwendbar erklärt werden können. Arbeitgeber*innen können aktuell im beim Bundesarbeitsministerium angesiedeltenTarifausschuss ein Veto einlegen. Der Ausschuss entscheidet über die AVE. Er besteht aus je drei Vertreter*innen der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber*innen und der Arbeitnehmer*innen. Da die Entscheidung einvernehmlich zu treffen ist, hat die Arbeitgeberseite eine Vetomöglichkeit. Diese muss abgeschafft werden. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Allgemeinverbindlicherklärung – nämlich, dass der betroffene Tarifvertrag "überwiegende Bedeutung" hat – dürfen nicht zu eng ausgelegt werden. Im Gesetz muss außerdem die Möglichkeit ergänzt werden, dass auch Tarifverträge mit Vorteilsregelungen für Gewerkschaftsmitglieder (Differenzierungsklauseln) für allgemeinverbindlich erklärt werden können (sogenannte konditionierte AVE). - Vorteile für Gewerkschaftsmitglieder erleichtern
Tarifverträge werden durch Gewerkschaftsmitglieder ermöglicht. Es ist deshalb eine Frage der Gerechtigkeit, Leistungen aus einem Tarifvertrag nur Gewerkschaftsmitgliedern zu gewähren, die sich einsetzen und Beiträge leisten. Das kann bereits jetzt über sogenannte Differenzierungsklauseln im Tarifvertrag festgeschrieben werden. Die Zulässigkeit dieser Differenzierungsklauseln sollte der Gesetzgeber ausdrücklich gesetzlich klarstellen. Problematisch ist aber bisher: Bei Differenzierungsklauseln können gegenwärtig Arbeitgeber*innen bisher NichtMitgliedern die Differenz zahlen und Vorteile damit zu Nichte machen, obwohl sie nach dem
Tarifvertragsgesetz anders als Gewerkschaftsmitglieder keinen Anspruch darauf haben. Damit Gewerkschaftsmitgliedschaft einen echten Unterschied macht, müssen auch sogenannte tarifliche Spannenklauseln zugelassen werden. - Eine Reform des Arbeitnehmerentsenderechts
Gesetzliche Grundlage für manche Allgemeinverbindlicherklärungen (AVE) von Tarifverträgen ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Bislang können nur bundesweit geltende Tarifverträge über das AEntG für allgemeinverbindlich erklärt werden. – Wir wollen, dass das auch für regionale Tarifverträge möglich ist. Wenn es darum geht, die Geltung der Tarifverträge auszuweiten, muss gelten: Nicht nur die untersten drei Entgeltstufen dürfen für allgemeinverbindlich erklärt werden, sondern alle Entgeltstufen des Tarifvertrages! Außerdem muss das in § 7 Abs. 1a AEntG geregelte Zustimmungsverweigerungsrecht der Kirchen bei der Ausweitung der Geltung von Tarifverträgen in ein Anhörungsrecht umgewandelt werden. - Gewerkschaftsbeitrag steuerlich besser absetzbar machen
Der Gewerkschaftsbeitrag sollte zusätzlich zum Arbeitnehmerpauschbetrag (der jedem Beschäftigten unabhängig von der Gewerkschaftsmitgliedschaft zusteht) voll steuerlich absetzbar sein. - Steuerliche Privilegierung von Zusatzleistungen nur bei Tarifbindung
Nur tarifgebundene Arbeitgeber*innen sollen ihren Beschäftigten steuerfrei oder pauschal versteuerte Zahlungen und Sachleistungen zukommen lassen können. Eine solche Regelung stärkt die Anreize zum Verbandsbeitritt und dient zugleich dem Allgemeinwohl. Nicht tarifgebundene Arbeitgeber*innen können dann nicht mehr "nettolohnoptimiert" Löhne und Gehälter erhöhen. Eine höhere Tarifvertragsabdeckung würde die Steuereinnahmen und die Einnahmen der Sozialversicherungen stärken. Schließlich sind Löhne und Gehälter aus Tarifverträgen durchschnittlich höher als ohne Tarifvertrag. - Arbeitsrechtliches Verbandsklagerecht
Wo bereits Tarifverträge gelten, muss sichergestellt werden, dass Arbeitgeber*innen sie auch einhalten. Dafür muss der zuständigen, im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, ein Verbandsklagerecht gewährt werden, um Tarifbruch und Verstöße gegen Mindestvorschriften zu begegnen. Beschäftigte müssen dann ihr Recht nicht allein einklagen. Oft genug wenden manche Arbeitgeber*innen Tarifverträge entweder systematisch gar nicht oder zum Nachteil der Beschäftigten an. - Förderung der Tarifbindung im Handwerk
Nicht leistungsfähige Innungen – also Innungen, die sich weigern, Tarifpartner zu sein – müssen den Status der öffentlich-rechtlichen Körperschaft aberkannt bekommen. Schließlich hat der Gesetzgeber die öffentlich-rechtlichen Innungen damit beauftragt, den Gewerkschaften im Handwerk als Tarifpartner zur Verfügung zu stehen. Dieser Rolle entziehen sich Innungen vermehrt. Gleichzeitig muss den Innungen und Kreishandwerkerschaften die Gründung von Leiharbeitsunternehmen verboten werden, weil das durch die oftmals geringeren Entgelte Druck auf die Einkommen im Handwerk ausübt. - Auslegungspflicht von Tarifverträgen im Betrieb durchsetzen
Es ist nicht akzeptabel, dass Tarifverträge nicht den im Betrieb Beschäftigten zur Kenntnis gebracht werden. Beschäftigte müssen wissen, welche Tarifverträge für sie gelten und was sie regeln. Sonst sind sie der Willkür von Arbeitgeber*innen ausgesetzt. Wenn Arbeitgeber*innen dieser Pflicht nicht nachkommen, müssen sie mit wirksamen Sanktionen rechnen. - Schutz der Ausübung des Rechts auf Tarifverhandlungen
Gewerkschaftsfeindliches Verhalten, sogenanntes "union busting", ist rechtswidrig und muss verhindert werden. Es dürfen weder einzelne Arbeitnehmer*innen diskriminiert werden, noch dürfen gewerkschaftliche Organisierung und Aktivitäten unterbunden werden. Wird die Betriebsratswahl und -arbeit behindert, so ist das schon heute strafbar. Wir brauchen aber auch abschreckendere gesetzliche Sanktionen gegen gewerkschaftsfeindliches Verhalten insgesamt.
Mindestlohn
Gesetzlicher Mindestlohn
Der Mindestlohn ist eine Erfolgsgeschichte, denn für viele Beschäftigte hat er zu einer spürbaren Lohnerhöhung geführt. Vielen Befürchtungen zum Trotz ist er kein Job-Killer. Im Gegenteil: Seit seiner Einführung im Jahr 2015 ist die Beschäftigung in Gänze gestiegen, vor allem die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat sich gut entwickelt. Zudem sorgt der Mindestlohn für faire Wettbewerbsbedingungen, denn einzelne Unternehmen können sich nicht länger Vorteile durch Lohn-Dumping verschaffen.
Aus Sicht der Gewerkschaften kann der Mindestlohn nur die unterste Haltelinie sein. Wirklich gute Lohn- und Arbeitsbedingungen gibt es nur mit Tarifverträgen. Doch leider profitieren immer weniger Beschäftigte von tarifvertraglichen Regelungen, da zunehmend mehr Unternehmen und Betriebe aus die Tarifbindung gehen. Auch deshalb braucht es unterstützende Maßnahmen seitens der Politik, die Tarifverträge stärken und die Tarifbindung wieder erhöhen.
Anpassung gesetzlicher Mindestlohn durch Kommission
Für die Jahre 2026 und 2027 hat sich die Mindestlohn im Juni 2025 einstimmig auf eine Anhebung des Mindestlohns in 2 Stufen geeinigt. Im Jahr 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro je Zeitstunde.
Nach langen Verhandlungen haben die Sozialpartner einem Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden der Mindestlohnkommission zugestimmt. Demnach steigt der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2026 um 1,08 Euro auf 13,90 Euro. In einem 2. Schritt sind es ab dem 1. Januar 2027 dann 70 Cent mehr, also 14,60 Euro.
Während manche Arbeitgeber am liebsten gar keine Erhöhung wollten, hat die Gewerkschaftsseite in der Kommission dennoch ein Plus von insgesamt 13,9 Prozent durchgesetzt. Das dürfte für viele Millionen Menschen eine der größten Gehaltssteigerungen sein, die sie jemals erhalten haben.
Die Kommission hat bei ihrer Entscheidung im Rahmen einer Gesamtabwägung den Mindestschutz der Beschäftigten, die wirtschaftliche Entwicklung und den nachlaufenden Tarifindex des Statistischen Bundesamtes sowie das 60-Prozent-Medianlohn-Kriterium berücksichtigt. 60 Prozent vom Medianeinkommen bei Vollzeitbeschäftigten sind demnach eine Richtgröße für einen armutsfesten Mindestlohn. Es ist der Verdienst der Gewerkschaften, dass dieses Kriterium überhaupt Berücksichtigung bei der Gesamtabwägung der Mindestlohnkommission findet.
Positive Auswirkungen des Mindestlohns
Besonders Frauen wie auch Beschäftigte in Ostdeutschland profitierten stark von der Erhöhung der gesetzlichen Lohnuntergrenze, da sie besonders häufig zu den Beschäftigten gehören, die zu Mindestlohnbedingungen arbeiten und in Branchen mit geringer Tarifbindung beschäfigt
sind, wie dem Einzelhandel, Gastronomie, Taxigewerbe wie auch Kurier- und Expressdienste, Spiel, Wett- und Lotterie sowie Berufe wie Bäckereifachverkäufer*innen, Friseur*innen, Florist*innen.
Von der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns profitieren insgesamt gut 6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Jeder Cent mehr Mindestlohn steigert die Kaufkraft um rund 20 Millionen Euro. Über den Zeitraum von 2 Jahren ergibt sich mit den erzielten Steigerungen ein gesamtwirtschaftliches Lohnplus für die Mindestlohnbeschäftigten von rund 5,7 Milliarden Euro. Es ist davon auszugehen, dass dieses Geld eins zu eins in den Konsum fließt und damit die Konjunktur belebt.
Mit einem höheren Mindestlohn wird auch die Allgemeinheit entlastet, da der Kreis der Anspruchsberechtigten bei den sogenannten Aufstockerleistungen kleiner wird. So hat die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober 2022 dazu geführt, dass 9 Prozent weniger für Aufstockerzahlungen geleistet werden musste. Das sind finanzielle Mittel, die freigesetzt und anderweitig genutzt werden können.
Unsere Forderungen
- Bestehender Regelungsbedarf: Bei der Durchsetzung der Mindestlohnansprüche ergeben sich auch 10 Jahre nach dessen Einführung leider wenig Verbesserungen. Noch immer bekommen Millionen Beschäftigte den gesetzlichen Mindestlohn nicht, obwohl er ihnen rechtlich zusteht. Die Gründe dafür können nicht mehr, wie kurz nach der Einführung des Mindestlohns, in fehlenden Informationen der Arbeitgeber gesucht werden. Wer jetzt noch nicht den Mindestlohn zahlt, betrügt vorsätzlich. Allerdings wird dies Unternehmen auch leicht gemacht, weil die zuständige Kontrollbehörde insgesamt noch immer nicht angemessen aufgestellt ist. Zwar ist geplant, die Sollstärke der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), die für die Überprüfung des Mindestlohns zuständig ist, im Laufe der Jahre aufzustocken. Allerdings sind von den Plan-Stellen noch gut 2.500 genehmigte und offene Stelle aktuell unbesetzt.
- Der DGB bekräftigt erneut den politischen Handlungsbedarf bei den Mindestlohnkontrollen hinsichtlich der Ausweitung verdachtsunabhängiger Einsätze sowie der tagesaktuellen Dokumentation von Stundenlöhnen und Arbeitszeiten und deren Aufbewahrung an Ort und Stelle. Die in diesem Zusammenhang immer wieder geäußerten Forderungen der Arbeitgeberverbände und Teilen der Politik nach einer Lockerung der Dokumentationspflichten und der Kontrollen wird eine klare Absage erteilt.
Nicht zuletzt als Reaktion auf bisherige Erfahrungen mit Umgehungstatbeständen beim gesetzlichen Mindestlohn fordert der DGB:
- Beweislastumkehr bei Mindestlohnansprüchen – nicht der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin, sondern Arbeitgeber sollen künftig nachweisen müssen, wie lange ein Beschäftigter tatsächlich gearbeitet hat.
- Einführung eines Verbandsklagerechts; dann hätten die Gewerkschaften die Befugnis, die – auch im öffentlichen Interesse liegenden - Rechte der um ihre Ansprüche geprellten Beschäftigten kollektiv gerichtlich durchzusetzen.
- Einrichtung von Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften und Gerichten mit besonderer Zuständigkeit, um Straftaten im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Mindestlohn wirksam und zeitnah feststellen und ahnden zu können.
- Ein öffentliches Register für Unternehmen, die den Mindestlohn unterlaufen.
- Aufstockung des Prüfdienstes der Deutschen Rentenversicherung
- Personelle Aufstockung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf die genehmigte Anzahl der Plan-Stellen
- Zusammenführung zergliederter Kompetenzen bei der Kontrolle und Sanktionierung von Mindestarbeitsbedingungen.
- Einführung von Regelungen für eine tagesaktuelle Erfassung der Arbeitszeit sowie einer Aufbewahrungspflicht der Unterlagen am Tätigkeitsort.
- Aufnahme weiterer Branchen in das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wie z.B. das Bäckerhandwerk und den Einzelhandel
Leiharbeit
In der Branche Leiharbeit koordinieren wir als DGB die Tarifarbeit der 8 Mitgliedsgewerkschaften. Unsere Mitgliedsgewerkschaften und nicht der DGB sind die Unterzeichner der Tarifverträge. Ziel der Tarifarbeit ist es, die Tarifverträge der Leiharbeit stetig weiterzuentwickeln, um die Arbeitsbedingungen der Leiharbeitsbeschäftigten zu verbessern. Verbesserungen, wie der Mitgliedervorteil Leiharbeit für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften, mehr Urlaubstage, aber auch substanzielle Verbesserungen bei den Entgelten sind über die Jahre erreicht worden. Auch wurde erstmalig durch uns ein Mindestlohntarifvertrag für die Branche erreicht, der Grundlage für die Lohnuntergrenze Leiharbeit ist. Dadurch wird abgesichert, dass Entgelte unterhalb dieser Schwelle nicht rechtmäßig sind. Weiteres über die Tarifverträge Leiharbeit oder die Tarifrunden Leiharbeit erfahren Sie hier.
Papiere und Downloads
einblick Februar 2026
Einblick28. Januar 2026
Datei herunterladenDas Gewerkschaftsjahr 2026 - einblick 2-2026
Einblick06. Januar 2026
Datei herunterladenStellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Mindestlohn auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BT-Drs. 21/346 und auf Antrag der Fraktion Die Linke BT-Drs. 21/347
Stellungnahme05. Januar 2026
Datei herunterladenÄnderungen zum DGB/GVP-Entgelttarifvertrag
Vereinbarung01. Januar 2026
Datei herunterladenStellungnahme des DGB zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
Bundestariftreuegesetz – öffentliche Aufträge nur nach Tarif!
Stellungnahme30. Oktober 2025
Datei herunterladenAnlage zu den Manteltarifverträgen: Höhe von Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Mitgliedervorteil
Vereinbarung01. Oktober 2025
Datei herunterladenMindestlohntarifvertrag
Vereinbarung01. Oktober 2025
Datei herunterladenÄnderungen zum DGB/BAP-Entgelttarifvertrag
Vereinbarung01. Oktober 2025
Datei herunterladenÄnderungen zum DGB/iGZ-Entgelttarifvertrag
Vereinbarung01. Oktober 2025
Datei herunterladenDGB Stellungnahme Konsultationsverfahren Nationaler Aktionsplan
Konkrete Vorschläge zur Förderung von Tarifverhandlungen
Stellungnahme25. September 2025
Datei herunterladenDGB Tarifflucht-Bilanz 2025
Der Schaden ist enorm, die Tarifbindung muss steigen
Studie / Analyse17. September 2025
Datei herunterladenDGB-Position zur Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinien
Reform der EU-Vergaberichtlinien – 10 Punkte für eine soziale und nachhaltige öffentliche Auftragsvergabe
Positionspapier15. September 2025
Datei herunterladenTarifinfo zur Leiharbeit Nr. 4
Tarifrunde Leiharbeit 2025/2026
Broschüre / Flyer15. September 2025
Datei herunterladeneinblick September 2025
Einblick01. September 2025
Datei herunterladenTarifinfo zur Leiharbeit Nr. 3
Tarifrunde Leiharbeit 2025/2026
Broschüre / Flyer25. August 2025
Datei herunterladenTarifinfo zur Leiharbeit Nr. 2
Tarifrunde Leiharbeit 2025/2026
Broschüre / Flyer05. August 2025
Datei herunterladenDGB Stellungnahme zum Referentenentwurf der Bundesregierung für ein Vergabebeschleunigungsgesetz
Stellungnahme28. Juli 2025
Datei herunterladenDGB Stellungnahme des BMAS und des BMWE zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tariftreuegesetz)
Stellungnahme25. Juli 2025
Datei herunterladenFlyer zu Tariferfolgen: "Tariferfolge der Gewerkschaften"
Broschüre / Flyer15. Juli 2025
Datei herunterladenStellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zur EU-Kapitalmarktunion
Stellungnahme07. Juli 2025
Datei herunterladeneinblick Juli / August 2025
Einblick04. Juli 2025
Datei herunterladeneinblick Juni 2025
Einblick05. Juni 2025
Datei herunterladenErsetzungstarifvertrag
Vereinbarung20. Mai 2025
Datei herunterladenVerfahrensvereinbarung zum Mitgliedervorteil
Vereinbarung20. Mai 2025
Datei herunterladenEntgeltrahmentarifvertrag
Vereinbarung20. Mai 2025
Datei herunterladenDGB/GVP-Manteltarifvertrag
Vereinbarung20. Mai 2025
Datei herunterladenÄnderungen zum DGB/iGZ-Manteltarifvertrag
Vereinbarung20. Mai 2025
Datei herunterladenÄnderungen zum DGB/BAP-Manteltarifvertrag
Vereinbarung20. Mai 2025
Datei herunterladeneinblick Mai 2025
Einblick07. Mai 2025
Datei herunterladenPrevent ”Cash for Reforms“. Improve Political Governance! DGB Statement on the EU Multiannual Financial Framework 2028 – 2034
Stellungnahme28. Februar 2025
Datei herunterladenGeld gegen Reformen verhindern. Politische Steuerung verbessern!
Stellungnahme19. Februar 2025
Datei herunterladenDGB-Wahlaufruf zur Bundestagswahl 2025: Mach dich stark mit uns!
Bundestagswahl 2025
Kurzinfo10. Februar 2025
Datei herunterladen10 Jahre gesetzlicher Mindestlohn: Rückblick – Ausblick – Wirkungen
Broschüre
Broschüre / Flyer29. Januar 2025
Datei herunterladeneinblick Januar 2025
Einblick13. Januar 2025
Datei herunterladenArgumentationsblatt zum Mindestlohn
Broschüre / Flyer16. Dezember 2024
Datei herunterladenWeihnachtsgeld: Informationen und Tipps für Beschäftigte
Broschüre / Flyer29. November 2024
Datei herunterladenStellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz – VergRTransfG) des BMWK I.
Stellungnahme05. November 2024
Datei herunterladeneinblick September 2024
DGB-Infoservice einblick
Einblick22. August 2024
Datei herunterladenNationaler Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung (Kurzfassung)
Positionspapier (Kurzfassung)
Positionspapier30. Juli 2024
Datei herunterladenNationaler Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung (Langfassung)
Positionspapier (Langfassung)
Positionspapier30. Juli 2024
Datei herunterladenDGB Tarifflucht-Bilanz 2023
Tarifflucht und Lohndumping verursachen enormen finanziellen Schaden
Studie / Analyse04. September 2023
Datei herunterladenPositionspapier zur Bundesregelung zur Tariftreue bei der öffentlichen Auftragsvergabe des Bundes (Bundestariftreue)
Positionspapier04. Mai 2023
Datei herunterladenPosition Statement of the German Trade Union Confederation: Requirements for a social taxonomy
Positionspapier27. Juni 2022
Datei herunterladenPosition des Deutschen Gewerkschaftsbundes - Anforderungen an eine soziale Taxonomie
Positionspapier15. Juni 2022
Datei herunterladenStellungnahme zum Vorschlag für eine Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU
Stellungnahme07. April 2021
Datei herunterladenDGB-Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission für ein Digitale-Märkte-Gesetz
Stellungnahme15. März 2021
Datei herunterladenTermine und Aktionen
Pflegepolitische Tagung
Veranstaltungen
11:00 - 15:00 Uhr
Ingeborg-Tönnesen-Saal | Hans-Böckler-Haus, Keithstraße 1, 10787 Berlin
Veranstaltung anzeigenLesung mit Harald Jähner: "Wunderland. Die Gründerzeit der Bundesrepublik 1955 – 1967"
Veranstaltungen
19:00 - 21:00 Uhr
Hans-Böckler-Haus (Ingeborg-Tönnesen-Saal), Keithstraße 1, 10787 Berlin
Veranstaltung anzeigenDas Betriebsratsforum #BR26
Konferenz
Berlin
Veranstaltung anzeigenBildungskonferenz der Sozialpartner 2026
Veranstaltungen
11:00 - 15:00 Uhr
DGB-Bundesvorstand, Keithstraße 1, 10787 Berlin
Veranstaltung anzeigenbpb/DGB-Fachtag "Politische und gewerkschaftliche Bildung im digitalen Raum"
DGB-Bundesvorstand, Keithstraße 1, 10787 Berlin
Veranstaltung anzeigenTag der Berufsbildung 2026
DGB-Bundesvorstand, Keithstraße 1, 10787 Berlin
Veranstaltung anzeigenAktuelles
Wichtige Neuerungen und Entwicklungen zum Mindestlohn und zur Tarifpolitik
Tariflöhne stärken? Ein Schritt vor, zwei Schritte zurück
klartext Nr. 22/2026
News15. Juni 2026
Artikel lesenFür eine Wachstumsagenda: Yasmin Fahimi über Arbeitszeit und Wachstum
Podcast "Politik mit Anne Will"
News29. Mai 2026
Artikel lesenWorte statt Taten – wie man die Tarifbindung nicht stärkt
klartext Nr. 16/2026
News27. April 2026
Artikel lesenOst-West-Lohnlücke: Aktionsplan für Tarifbindung überfällig
Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied
Statement21. April 2026
Artikel lesen