Das Landgericht Magdeburg hat heute in einem Urteil erstmals klargestellt: es ist strafbar wenn Beschäftigte unterhalb des für die Branche geltenden Mindestlohns bezahlt werden. Der DGB begrüßte die Entscheidung.
Dazu sagte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki am Dienstag in Berlin:„Dieses Urteil sendet die richtigen Signale aus: Erstmals wird klargestellt, dass die Nichteinhaltung eines Mindestlohns kein Kavaliersdelikt, sondern einen Straftatbestand darstellt und potentiell auch Haftstrafen nach sich ziehen kann. Damit wird die Grundlage dafür geschaffen, dass die Betroffenen in individuellen Gerichtsverfahren ihren Lohn nun leichter einklagen können.
Das Urteil hätte allerdings eine noch abschreckendere Wirkung erzielt, wenn das Gericht eine höhere Strafe als 1000 Euro verhängt hätte. Gerade angesichts der hohen Summe vorenthaltener Löhne, entgangener Sozialversicherungsbeiträge und Steuern erscheint dieser Betrag sehr gering. Dieser Fall zeigt auch, dass Mindestlöhne Schutz vor Lohndumping bieten. Um so mehr kommt es darauf an, mit stärkeren Kontrollen dafür zu sorgen, dass sie auch überall eingehalten werden.“
Unternehmer zahlte unter einem Euro pro Stunde
Das Landgericht hatte einen früheren Reinigungsunternehmer zu 1000 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Angeklagte hatte Stundenlohne unter einem Euro gezahlt, der Mindestlohn für die Branche liegt dagegen bei 7,68 Euro. Bisher wurde es regelmäßig nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft, wenn ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn unterschritten wurde. Erstmals wurde dies jetzt als Straftat beurteilt. Der Sozialversicherung entstand laut Gericht ein Schaden von 69 000 Euro durch entgangene Beiträge.