Deutscher Gewerkschaftsbund

27.09.2018

Jubiläum: 100 Jahre Tarifautonomie

einblick Oktober 2018

Arbeitgeber und Gewerkschaften einigten sich im November 1918 darauf, die Arbeitsbeziehungen ohne Einmischung des Staates zu regeln und das Prinzip der Tarifautonomie zu etablieren. Das „Stinnes-Legien-Abkommen“ gilt bis heute als Wendepunkt in den Beziehungen der deutschen Gewerkschaften und Arbeitgeber und als bedeutender sozialpolitischer Erfolg.

Frau mit DGB-Flagge auf Demo

DGB/Simone M. Neumann

Eine Eigentümlichkeit der deutschen Arbeitsbeziehungen besteht darin, dass sie ihre besondere Gestalt als Ergebnis des Ersten und Zweiten Weltkrieges erlangte. Bis 1916 war der Staat und bis 1918 die Arbeitgeber nicht bereit, die Gewerkschaften als den Partner anzuerkennen, der für die Beschäftigten spricht und handelt. Tarifautonomie (1918) und Einheitsgewerkschaften (1945) sind erst nach den schrecklichen Kriegen zustande gekommen.

Die Gewerkschaften wurden, seit sie sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aufmachten, Ausbeutung, Not und Willkür zu überwinden, um die Emanzipation der ArbeiterInnen zu erreichen, vielfach behindert, verfolgt und als Feind der bestehenden Ordnung bekämpft. Erst etwa 50 Jahre nach ihrer Entstehung erkannte der Staat die Gewerkschaften mit dem sogenannten Hilfsdienstgesetz (1916) als legitimen Verhandlungspartner an. Die Arbeitgeber brauchten länger. Denn sie bestanden darauf, dass alleine sie das Sagen in ihren Betrieben haben („Herr im Hause“) und weder Gewerkschaften noch der Staat dort etwas zu suchen hätten.

Porträt Schroeder

Prof. Dr. Wolfgang Schroeder, 58, leitet das Fachgebiet Gesellschaftswissenschaften an der Universität Kassel. Von 1991 bis 2006 war er in verschiedenen Funktionen für den IG Metall-Vorstand tätig. Von 2009 bis 2014 war er Staatssekretär im Arbeits- ministerium des Landes Brandenburg. Seit 2016 ist er Gastforscher am Wissen- schaftszentrum Berlin (WZB).
Foto: David Ausserhofer

Das veränderte sich 1918, als sich abzeichnete, dass nicht nur die Monarchie untergeht, sondern auch eine Ordnung sowjetischen Typs vor der Tür stand. In der Stunde der tiefsten Not suchten weitblickende Unternehmer den Kontakt zu den Gewerkschaften. Es kam zu einem Bündnis, dessen Kern der Historiker Eberhard Kolb als „Sozialpolitik gegen Verzicht auf Sozialisierung“ bezeichnete. Mit der Unterzeichnung des Stinnes-Legien-Abkommens am 15. November 1918, benannt nach den beiden Vertragsführern – einerseits dem Ruhrindustriellen Hugo Stinnes und andererseits dem Gewerkschaftsvorsitzenden Carl Legien –, erkannten die Unternehmer die Gewerkschaften als gleichberechtigten Partner an.

Was für die Mehrheit der Unternehmer ein situatives Not- und Zweckbündnis war, bedeutete für die Gewerkschaften nicht nur die Anerkennung als gleichberechtigter Partner, sondern auch die Basis für einen weitreichenden sozialpolitischen Fortschritt. Auf jeden Fall war es der Sieg pragmatischer, vernunftbegabter Politik, die einen entscheidenden Beitrag zur Zähmung des Kapitalismus und zur Demokratie in der Wirtschaft leistete. Zu den zentralen Vereinbarungen gehören neben der Anerkennung der Gewerkschaften als „beruflicher Vertretung der Arbeiterschaft“: der Acht-Stunden-Tag bei vollem Lohnausgleich, Arbeiterausschüsse und paritätische Schichtungsausschüsse in Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten, die Wiedereinstellung der demobilisierten Soldaten, ein paritätisch besetzter „Zentralausschuss“ zur Durchführung des Abkommens und zur „Entscheidung grundsätzlicher Fragen“.

Ein entscheidender Beitrag zur Zähmung des Kapitalismus und zur Demokratie in der Wirtschaft

Dieser Pakt ist ein Meilenstein in der Entwicklung kooperativer Arbeitsbeziehungen und damit ein Vorläufer der bundesdeutschen Sozialpartnerschaft. In der Folge stieg die Zahl der Tarifverträge rasant an. Ende 1918 profitierten 1,1 Millionen Beschäftigte von solchen tariflichen Vereinbarungen; vier Jahre später waren es bereits vierzehn Millionen. Das Recht von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, Arbeitsbedingungen wie Lohn und Arbeitszeit eigenständig und ohne staatliche Einmischung auszuhandeln und zu regeln, ist heute in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetztes verankert. Darin ist nicht nur die Tarifautonomie geschützt, zu den verfassungsrechtlich geschützten Mitteln gehören auch Arbeitskampfmaßnahmen, die auf den Abschluss von Tarifverträgen zielen.

Trotz der hohen Wertschätzung, die der Sozialpartnerschaft und der Tarifautonomie im offiziellen Selbstverständnis der Arbeitgeber zukommt, ist ihre Mitgliedschaft in den Arbeitgeberverbänden in den letzten Jahren so stark geschrumpft, dass die Basis der Tarifautonomie gefährdet ist: Mittlerweile arbeiten weniger als 50 Prozent der Beschäftigen in tarifgebundenen Betrieben. Vielfach wird deshalb der Ruf nach staatlichen Regelungen laut. Dabei ist gerade die auf Freiwilligkeit beruhende Tarifbindung ein grundlegendes Element der Sozialen Marktwirtschaft. Durch ihren Rückzug aus der Sozialpartnerschaft rufen die Arbeitgeber förmlich die Initiative des Staates herbei. Das Mindestlohngesetz aus dem Jahr 2014 ist eine solche staatliche Reaktion auf die weißen Flecken in der Tariflandschaft. Vor allem in den Dienstleistungsbranchen, wie in der Altenpflege, sind aufgeklärte und handlungsfähige Arbeitgeberverbände überfällig. So haben Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass Tarifverträge in der Altenpflege „flächendeckend zur Anwendung kommen“. Denn solche Vereinbarungen sind für die Aufwertung sozialer Berufe essentiell: Die Beschäftigen in tarifgebundenen Betrieben verdienen deutlich besser und sind besser geschützt als ihre KollegInnen ohne Tarifbindung. Deshalb ist es auf Seiten der Beschäftigten zentral, sich zu organisieren.

Das 100-jährige Jubiläum des „Stinnes-Legien-Abkommens“ bietet Anlass, sich auf die Errungenschaften in den Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften zu besinnen, um die sozialpolitische Erfolgsgeschichte in Zeiten von Globalisierung, wachsenden Niedriglohnsektoren und gleichzeitig wachsendem Fachkräftemangel sowie der digitalen Herausforderungen weiterzuschreiben.


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