Der Acht-Stunden-Tag schützt – seine Abschaffung trifft vor allem Frauen

Gastbeitrag von Amélie Sutterer-Kipping

Datum

Dachzeile einblick | Gewerkschaftlicher Info-Service

Die Bundesregierung plant eine Reform des Arbeitszeitgesetzes: Sie will die tägliche Arbeitszeit durch eine wöchentliche Obergrenze ersetzen. Arbeitstage von mehr als 12 Stunden und somit erheblich höhere Wochenarbeitszeiten von bis zu 73,5 Stunden wären möglich. 

Gesundheitliche Risiken langer Arbeitszeiten

Arbeitswissenschaftliche und -medizinische Erkenntnisse belegen, dass Arbeitszeiten von mehr als acht Stunden die Gesundheit gefährden und die Arbeitssicherheit beeinträchtigen. Lange Arbeitszeiten gehen mit häufigerem Auftreten von Kopfschmerzen, Herzkreislauf- und Stoffwechselerkrankungen, erhöhtem Krebsrisiko sowie schlechterer psychischer Gesundheit einher – mit vermehrter Burnout-Symptomatik und erhöhtem Risiko für Depressionen und Angststörungen (BAuA: Fokus, S. 5 f.). Psychische Erkrankungen sind immer häufiger der Grund für Fehlzeiten und den frühzeitigen Renteneinstieg (Lott, WSI-Kommentar, S. 1); die Krankheitsdauer lag bei durchschnittlich 33 Tagen (Psychreport 2025). Neben den fatalen Folgen für Arbeitnehmende stellt dies langfristig auch das Gesundheitssystem und Arbeitgebende vor enorme Herausforderungen. Darüber hinaus erhöht sich bei Übermüdung infolge überlanger Arbeitszeiten das Risiko von Fehlhandlungen sowie Arbeits- und Wegeunfällen. So steigt das Unfallgeschehen nach der achten Arbeitsstunde exponentiell an, sodass Arbeitszeiten über zehn Stunden täglich als hoch riskant eingestuft werden müssen (BAuA: Fokus, S. 8) – mit Folgen nicht nur für Beschäftigte selbst, sondern auch für Patient*innen, andere Verkehrsteilnehmende oder Kolleg*innen.

Bereits die Gesetzesbegründung von 1993 hält fest, dass "nach den bisherigen arbeitswissenschaftlichen und arbeitsmedizinischen Erkenntnissen und Erfahrungen […] eine gesetzliche Regelung der täglichen Höchstarbeitszeit zum Schutz der Gesundheit" erforderlich ist (BT-Drs. 12/5888, S. 24). Die Ersetzung des Acht-Stunden-Tages durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ist daher mit der Zielsetzung des Arbeitszeitgesetzes unvereinbar.

Betreuungskonflikte und die Folgen für Frauen

Die Reform verschärft außerdem Betreuungskonflikte. Vorhersehbarkeit und Planbarkeit von Arbeitszeiten sind Schlüsselfaktoren für Arbeitnehmende mit Sorgeverantwortung. Ziel der Öffnung des Arbeitszeitgesetzes ist es aber nicht, Arbeitnehmenden mehr Flexibilität zu ermöglichen, sondern Arbeitgebenden mehr Flexibilität beim Einsatz der Arbeitnehmenden einzuräumen. Durch höhere Wochenarbeitszeiten und verminderte Planungsfähigkeit werden insbesondere Frauen, die den Großteil der Sorgearbeit übernehmen, dazu gedrängt, ihre Arbeitszeit zu verkürzen oder ihre Erwerbsarbeit sogar aufzugeben. Dies verschärft den ohnehin schon signifikanten Gender Pay Gap und Gender Pension Gap (zur Sorgearbeit Lott, Policy Brief WSI 09/2024). Teilzeitbeschäftigte haben geringere Weiterbildungs- und Aufstiegschancen; die Rentenlücke zwischen Frauen und Männern lag 2023 bei 27 Prozent. 

Teilzeit: Nur dann ein Gewinn, wenn sie freiwillig ist

Teilzeitarbeit ist nicht zwangsläufig schlecht und kann als Instrument zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen. Die Rahmenbedingungen müssen aber stimmen. So muss die Entscheidung für Teilzeitarbeit freiwillig sein und die Verringerung der Arbeitszeit eine eigenständige Existenzsicherung im Lebenslauf sichern (Deinert/Maksimek/Sutterer-Kipping, Die Rechtspolitik des Sozial- und Arbeitsrechts, S. 70 ff., 87). Ein Recht auf Rückkehr in Vollzeit besteht bisher nur im Rahmen der Brückenteilzeit. Ist hingegen eine Verringerung der Arbeitszeit, also Teilzeit von Anfang an vereinbart worden, besteht weiterhin kein Rückkehrrecht in Vollzeit. Dies kann im schlimmsten Fall zu einer Pfadabhängigkeit von Teilzeit führen, das heißt, dass sich ungewünschte Teilzeit im weiteren Berufsverlauf verhärtet.

Was Arbeitnehmende wirklich wollen: Arbeitszeitsouveränität

Was sich die Arbeitnehmenden tatsächlich wünschen, ist mehr Arbeitszeitsouveränität–Einfluss auf die Verteilung, nicht nur das Volumen der Arbeitszeit. Nach geltendem Recht liegt die Bestimmung der der Arbeitszeitlage im Zweifel beim Direktionsrecht der Arbeitgebenden. Der Arbeitgebende hat damit das letzte Wort. Kurzum, Arbeitgebende entscheiden, ob Arbeitnehmende kurzzeitig deutlich mehr arbeiten und dafür an einem anderen Wochentag weniger (Sutterer-Kipping/Brandt, HBS-Kommentar). Der Wechsel zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit erhöht diesen Spielraum erheblich: Arbeitgebende können kurzfristig erhebliche Mehrarbeit verlangen – zu Zeiten, die sich kaum mit Betreuungspflichten in Einklang bringen lassen.

Die Einführung einer wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeit ist daher nicht nur aus gesundheitlichen Gründen nicht verantwortbar, sondern begünstigt tradierte Rollenverteilungen und steht dem Ziel der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie entgegen. Eine stärkere Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen ist nicht durch längere Arbeitstage zu erreichen, sondern durch bessere, verbindliche Rahmenbedingungen für selbstbestimmte Arbeitszeiten.


Zur Person

Amélie Sutterer-Kipping ist Referatsleiterin am Hugo Sinzheimer Institut der Hans-Böckler-Stiftung und ist Dozentin für europäisches Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der Europäischen Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt am Main.

zurück

Bleib informiert!

Gute Arbeit, Geld, Gerechtigkeit - Abonniere unseren DGB einblick-Newsletter, dann hast du unsere aktuellen Themen immer im Blick.

Mit der Anmeldung wird dem Erhalt der ausgewählten Newsletter zugestimmt. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung können in unserer Datenschutzbestimmungen nachgelesen werden.