DGB fordert Vermögensabgabe für Superreiche

Datum

Dachzeile klartext Nr. 21/2026

“Der Sozialstaat, wie wir ihn heute haben, ist mit dem, was wir volkswirtschaftlich leisten, nicht mehr finanzierbar”, behauptet Bundeskanzler Friedrich Merz. Dabei übersieht er geflissentlich, dass auch das Privatvermögen der Allerreichsten volkswirtschaftlicher Leistung entspringt, aber nur in homöopathischer Dosis zur Finanzierung von Sozialstaat und Gemeinwesen beiträgt. Möglich ist das auch wegen besonderer Verschonungsregeln für Unternehmervermögen in der Erbschaft- und Schenkungsteuer und weil das Vermögensteuergesetz, obwohl nie abgeschafft, seit 30 Jahren nicht mehr angewendet wird.

Auch zahlen Superreiche faktisch kaum oder gar keine Einkommensteuer. Wer nämlich extrem reich ist, kann sein Vermögen so organisieren, dass daraus kaum steuerpflichtiges Einkommen entsteht. Auf dieses Problem wies vor einigen Tagen der Ökonom Gabriel Zucman in einem Interview mit dem Handelsblatt hin. "Gewinne werden nicht realisiert, Vermögen wird in Holdingstrukturen verschoben, Einkommen in Kapitalgewinne umgewandelt oder zeitlich verschoben.", so Zucman. Damit trägt eine unzureichende Besteuerung der Superreichen mit dazu bei, dass sich mehr als ein Fünftel des Nettovermögens beim obersten Promille der privaten Haushalte konzentriert.

Zudem ist Deutschland seit Jahren vor außerordentliche und zunehmende finanzielle Herausforderungen gestellt – von der Corona-Krise, über geopolitische Verwerfungen bis hin zur Bewältigung des Prozesses der industriellen und digitalen Transformation sowie der Energiewende. Darum haben wir  diese Woche die Forderung nach einer Vermögensabgabe für jene Haushalte, die das oberste Promille der Vermögensverteilung bilden, veröffentlicht. Konkret bedeutet das, dass auf privates Nettovermögen ab einer Höhe von zehn Millionen Euro eine Abgabe von 10 Prozent abzuführen ist. Dabei soll es die Möglichkeit geben, diese Abgabe verteilt über zwanzig Jahre abzuführen.

Die Vermögensabgabe stünde mit einem Aufkommen von insgesamt rund 350 Milliarden Euro dem Bund zu. Sie ersetzt dabei nicht die gewerkschaftliche Forderung nach der Wiedererhebung der Vermögensteuer, die den Bundesländern zusteht. Sie soll vielmehr die unterlassene Besteuerung der größten Vermögen in der Vergangenheit wettmachen.

Vermögensabgabe und Vermögensteuer schließen sich nicht gegenseitig aus. Je nach Höhe des Vermögens würde die effektive Belastung insgesamt zwischen 2 und 3 Prozent pro Jahr betragen und damit deutlich unter der durchschnittlichen Rendite großer Vermögen liegen, die nach Zucman etwa 6 Prozent beträgt. In den allermeisten Fällen kann die Steuer so aus den Erträgen gezahlt werden, ohne Produktivvermögen veräußern zu müssen. Dass solche Bedenken unbegründet sind, zeigt auch ein Blick in die Geschichte der Bundesrepublik: Von 1952 bis 1982 wurde eine ungleich größere Lastenausgleichsabgabe neben der Vermögensteuer, der Erbschaftsteuer und deutlich höheren Gewinnsteuern erhoben. Die erzielten Einnahmen ermöglichten staatliche Investitionen und trugen zum wirtschaftlichen Aufstieg des Landes bei.

zurück

Bleib informiert!

Gute Arbeit, Geld, Gerechtigkeit - Abonniere unseren DGB einblick-Newsletter, dann hast du unsere aktuellen Themen immer im Blick.

Mit der Anmeldung wird dem Erhalt der ausgewählten Newsletter zugestimmt. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung können in unserer Datenschutzbestimmungen nachgelesen werden.