Einkommensteuer: Entlastung geht besser, billiger und fairer
"Profitieren von der vereinbarten Steuerreform, die zum 1. Januar 2027 kommen wird, werden vor allem Familien und Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen." So die Bundesregierung im Juli zu ihrer Verständigung zur Einkommensteuerreform. Doch was bleibt von der versprochenen Entlastung am Ende übrig?
Tatsächlich geht etwa die zweistufige Anhebung des Grundfreibetrags um insgesamt knapp 4,5 Prozent bis 2028 nicht über das hinaus, was verfassungsrechtlich geboten ist. Auch der Spitzensteuersatz greift weiter zu früh: Der Betrag, ab dem der Spitzensteuersatz auf jeden weiteren Euro fällig wird, soll einmalig von aktuell 69.879 Euro um nur 1 Prozent erhöht werden. Angesichts zu erwartender Inflation und Lohnsteigerungen werden nach dieser geringen Anhebung real noch mehr Einkommen vom Spitzensteuersatz betroffen sein, die längst noch keine Spitzenverdienste sind. Positiv ist, dass die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags die Preisentwicklung seit der letzten Anhebung nachvollzieht, für die kommenden beiden Jahre wird aber keine Erhöhung in Aussicht gestellt.
Die Pläne zur Anhebung von Kindergeld und Kinderfreibetrag sind teuer, ungerecht und widersprechen auch dem Koalitionsvertrag. "Wir werden die Schere zwischen der Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge und dem Kindergeld schrittweise verringern", hatten Union und SPD dort versprochen. Schließlich führen Freibeträge für Kinder dazu, dass Eltern mit einem Einkommen von weit über 100.000 Euro heute schon pro Kind und Jahr um bis zu 1.524 Euro mehr entlastet werden als die meisten Eltern, die nur Kindergeld beziehen. Statt diese Ungerechtigkeit aus der Welt zu schaffen, wird sie verschärft. Denn die maximal mögliche Entlastung für tatsächliche Spitzenverdiener-Eltern wird wohl um 142 auf 4.774 Euro steigen, während das Kindergeld bis 2028 nur um 96 auf 3.204 Euro steigen soll. Allein im Jahr 2028 wird die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag Bund, Länder und Gemeinden 2,9 Milliarden Euro kosten. Würden stattdessen die 7,5 Milliarden Euro, die der Kinderfreibetrag heute schon kostet, auf alle 15 Millionen kindergeldberechtigte Kinder umgelegt, könnte das Kindergeld (statt nur um 13) um ganze 41 Euro auf 300 Euro pro Monat erhöht werden. Das würde spürbar entlasten und die öffentlichen Haushalte schonen.
Obwohl die Vorhaben 2028 rund 7 Milliarden Euro kosten sollen, wird von ihnen kein reales Kaufkraftplus ausgehen. Wir forderen, den Grundfreibetrag viel stärker auf 15.400 Euro zu erhöhen, den Spitzensteuersatz erst ab einem 20.000 Euro höheren Einkommen als heute greifen zu lassen, aber auf 49 Prozent anzuheben und einen Reichensteuersatz von 52 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 140.000 Euro (280.000 bei Verheirateten) zu erheben.
Wer die Masse entlasten will, muss sich trauen, wirkliche Mega-Reiche stärker in die Pflicht zu nehmen. Die Pläne der Regierung, den Reichensteuersatz von 45 Prozent ab 250.000 Euro greifen zu lassen und einen "Reichensteuersatz II" von 47 Prozent ab 280.000 Euro einzuführen, genügen dafür nicht. Denn, so Top-Ökonom Gabriel Zucman: "Wer extrem reich ist, kann sein Vermögen so organisieren, dass daraus kaum steuerpflichtiges Einkommen entsteht. Gewinne werden nicht realisiert, Vermögen wird in Holdingstrukturen verschoben, Einkommen in Kapitalgewinne umgewandelt oder zeitlich verschoben." Für Mega-Reiche braucht es eine wirksame Besteuerung der großen Vermögen und Erbschaften. Dann könnte unten und in der Mitte die Kaufkraft gesteigert und der Sozialstaat gestärkt werden.