Mehr Geld für mehr Zeit
BM 07 - 08 2026
Die Besoldungsrunden stehen in diesem Jahr unter besonderem Druck. Neben der Übertragung des Tarifergebnisses müssen viele Länder die verfassungsrechtlichen Defizite ihrer Besoldung beheben. Die dafür maßgeblichen Vorgaben hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner neueren Rechtsprechung weiter konkretisiert. Zugleich sind die Landeshaushalte angespannt und die Versuchung wächst, notwendige Besoldungsverbesserungen an anderer Stelle wieder einzukassieren. Das BM gibt einen Überblick und beleuchtet einen fatalen Taschenspielertrick einzelner Bundesländer: mehr Geld nur gegen mehr Arbeitszeit.
Am 14. Februar einigten sich die Gewerkschaften mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder auf ein Tarifergebnis für die Tarifbeschäftigten der Länder. Im Zuge der Tarifeinigung verkündeten zahlreiche Landesregierungen, sie würden das Ergebnis zeit- und wirkungsgleich bzw. systemgerecht auf die Beamt*innen von Land und Kommunen übertragen wollen. Seitdem sind mehrere Monate vergangen.
Besoldungsrunden dauern an
Bekanntlich benötigen Besoldungsanpassungsgesetze Zeit. Gleichwohl haben es einige Bundesländer geschafft, die Übertragung zügig umzusetzen (BE, MV, NI, SL, SN, ST). Länger dauert es hingegen zum einen in Bundesländern, in denen in der ersten Jahreshälfte eine Landtagswahl stattfand (BW, RP) sowie dort, wo mit dem Anpassungsgesetz zugleich die Alimentation an die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden soll (BB, HB, HH, NW, SH, TH). Mit dem Beschluss vom 17. September 2025 - 2 BvL 5/18 u. a. - zur verfassungswidrig zu niedrigen Besoldung im Land Berlin (siehe BM 01·2026) haben die Karlsruher Richter*innen die Maßstäbe zur Prüfung der amtsangemessenen Besoldung weiterentwickelt. Bund und Länder müssen ihre Besoldungssysteme an diesen Maßstäben überprüfen und bestehende Defizite beheben.
Das bisherige Prüfschema wurde um eine Vorabprüfung ergänzt. Dabei wird zunächst geprüft, ob die niedrigste Besoldungsgruppe die verfassungsrechtlich gebotene Mindestbesoldung erreicht. Diese orientiert sich an der Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens. Wird die Mindestbesoldung unterschritten, ist die Alimentation verfassungswidrig. Der Gesetzgeber muss sie dann entsprechend anheben.
Dieses Erfordernis fällt nun häufig zeitlich mit den Besoldungsrunden zusammen und stellt die politisch Verantwortlichen vor erhebliche finanzielle Herausforderungen. Das führt in einigen Ländern bereits zu folgenschweren Entscheidungen für die Beamt*innen. So überträgt Bayern das Tarifergebnis mit sechsmonatiger Verzögerung auf die Bezüge. In Hessen sowie im Bund soll ein fiktives Partnereinkommen bei der Prüfung der Mindestbesoldung berücksichtigt werden. Dort, wo ein solches Modell bereits gilt, soll die Höhe des unterstellten Partnereinkommens teils deutlich heraufgesetzt werden. Als weiterer Griff in die Trickkiste zeichnet sich nun die Erhöhung der Wochenarbeitszeit für Beamt*innen ab.
Arbeitszeit der Beamt*innen
Das Thema Arbeitszeit hat mit der verfassungsrechtlich gebotenen Anpassung der Besoldung erst einmal nichts zu tun. Beamt*innen erhalten für ihre Arbeit keinen Stundenlohn. Ihre Besoldung ist keine Gegenleistung für eine bestimmte Zahl geleisteter Arbeitsstunden. Sie beruht vielmehr auf dem Alimentationsprinzip: Der Dienstherr muss sie und ihre Familien entsprechend dem übertragenen Amt, der damit verbundenen Verantwortung und Lebensstellung amtsangemessen und lebenslang finanziell absichern. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit folgt dagegen einem eigenständigen Regelungssystem. Sie ist in den Beamtengesetzen und den zugehörigen Arbeitszeitverordnungen normiert. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit liegt in der Regel bei 40, vereinzelt bei 41 Stunden (Bund, BW, HB, NW, HE, SH).
Taschenspielertrick
Jahrelang wurde die im Vergleich zu den Tarifbeschäftigten längere Arbeitszeit der Beamt*innen als ein ihnen abverlangtes Sonderopfer gerechtfertigt. Die Gewerkschaften kämpften mit guten Argumenten dagegen an. Nun kommt Bewegung in die Sache, allerdings in die falsche Richtung. Sowohl der Hamburger Senat als auch das Finanzministerium in Brandenburg haben zuletzt die Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 41 Stunden in die Wege geleitet. In Hamburg wird sie in demselben Gesetzentwurf geregelt wie die Besoldungsanpassung. In Brandenburg sind die Neuregelung der Besoldung und die Arbeitszeitverlängerung Teil eines gemeinsamen politischen Pakets.
Begründet werden die Schritte mit der schlechten Situation der öffentlichen Haushalte. Die Personalkosten müssten begrenzt werden, heißt es. Hamburg und Brandenburg verknüpfen damit die Besoldungsanpassung und Arbeitszeiterhöhung politisch miteinander, obwohl sie rechtlich unterschiedlichen Regelungssystemen folgen. Aus gewerkschaftlicher Sicht entsteht so der Eindruck: Mehr Geld gibt es nur für mehr Arbeit. Es besteht die Gefahr, dass weitere Länder folgen.
Schlechtes Vorbild Bremen
Die Debatte begann bereits vor einigen Monaten im Nordwesten Deutschlands. Die Bremische Bürgerschaft beschloss am 22. April die Einführung der 41-Stunden-Woche für Beamt*innen, ebenfalls unter Verweis auf die angespannte Haushaltslage. Aus Sicht der Gewerkschaften ist die Entscheidung ein schwerer Fehler. Eine zusätzliche Arbeitsstunde pro Woche erhöhe das Risiko von Überlastung, Erkrankungen und einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Dienst.
Anne-Katrin Rieke-Brodda, stellvertretende Vorsitzende des GPR Bremen und Vorsitzende im ver.di-Bezirksbeamtenvorstand, warnt im Gespräch mit dem BM vor einer weiteren Verschärfung des Arbeitsdrucks. „Wir haben gegen diese Pläne bis zum Schluss gekämpft“, erklärt sie. „Für uns war immer das Hauptargument, dass der Achtstundentag nicht gekippt werden darf. Der ist immerhin in der Landesverfassung festgeschrieben. Die Bedingungen verschlechtern sich jetzt, etwa für Teilzeitbeschäftigte. Häufig sind das Frauen. Alle Beschäftigten sind sauer und wollen die Regelung nicht“, führt sie aus.
Durch Proteste konnten immerhin Ausnahmen für Beamt*innen im Schichtdienst, mit pflegebedürftigen Angehörigen sowie für schwerbehinderte Menschen erreicht werden. Aber der Frust bleibe. Und die Gefahr, dass das Land Bremen als Dienstherr nicht mehr attraktiv ist und Kolleg*innen ins benachbarte Niedersachsen abwandern.
Fataler Dammbruch
Arbeitszeitvorgaben für Beamt*innen spiegeln vor allem die Interessen der Dienstherren wider. Viele Kolleg*innen sind mit ihren Arbeitszeiten hingegen unzufrieden. In der Befragung DGB-Index Gute Arbeit gaben mehr als 1.300 Beschäftigte aus dem öffentlichen Dienst Auskunft über ihre Arbeitszeit (vgl. BM 03·2026). Das Ergebnis ist eindeutig: Sehr viele Beamt*innen wünschen sich kürzere Arbeitszeiten (vgl. Abb. 1). Ein möglicher Grund dafür könnte die tatsächliche Arbeitszeit sein: 44 Prozent der befragten Beamt*innen berichten von einer real langen bzw. überlangen Vollzeit, also von mehr als 40 bzw. mehr als 48 Stunden pro Woche (ebd.). Die tatsächliche Arbeitszeit liegt demnach oft deutlich über der festgelegten.
Die Argumente gegen lange Arbeitszeiten sind indes seit Jahren bekannt, in Bremen, Hamburg, Brandenburg und überall sonst. Dennoch werden in einzelnen Ländern nun notwendige Besoldungsverbesserungen politisch mit einer Verlängerung der Arbeitszeit verbunden oder von entsprechenden Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung begleitet. Aus gewerkschaftlicher Sicht droht damit ein fataler Dammbruch.