Mindestlohn: 6,6 Millionen profitieren von der Erhöhung

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Dachzeile klartext Nr. 01/2026

Zum 1. Januar 2026 wurde der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro für jede geleistete Arbeitsstunde erhöht. Vollzeitbeschäftigte, die zum Mindestlohn arbeiten, bekommen in diesem Jahr dadurch brutto rund 2.250 Euro mehr. Nächstes Jahr, also 2027, wird die gesetzliche Lohnuntergrenze auf 14,60 Euro je Stunde steigen und dann 13,9 Prozent höher liegen als noch im Jahr 2025. Vollzeitbeschäftigte Mindestlohnverdienende erhalten dann brutto rund 3.700 Euro mehr als 2025. Auch netto bleibt am Ende mehr: Vollzeitbeschäftigten (Steuerklasse I, ein Kind) stehen nach geltendem Steuerrecht dieses Jahr 6,8 Prozent mehr und zusätzlich 4,1 Prozent mehr im Jahr 2027 zur Verfügung. Die Steigerungen liegen damit über den erwarteten Inflationsraten.

Die Erhöhungen sind auf die Einigung der Mindestlohnkommission vom vergangenen Juni zurückzuführen. Damals hatte die Kommission in ihrer Gesamtabwägung über die künftige Höhe des Mindestlohns erstmals den Richtwert von 60 Prozent des Medianstundenlohns einbezogen. Das Kriterium gilt als international anerkannter Maßstab für einen armutsfesten Mindestlohn. Dass dieses Kriterium bei der Mindestlohnkommission Beachtung findet, ist ein Erfolg der Gewerkschaften.

Tagtäglich arbeiten rund 6,6 Millionen Menschen zum Mindestlohn – im Einzelhandel, in der Gastronomie, in der Logistik und in vielen weiteren Berufen, die für das Funktionieren zentraler gesellschaftlicher Prozesse unverzichtbar sind. Deutschlandweit arbeiten 17,1 Prozent aller Beschäftigten zum Mindestlohn. Im Gastgewerbe ist die Lohnuntergrenze besonders relevant. Hier arbeiten mehr als die Hälfte der Beschäftigten (55,9 Prozent) zum Mindestlohn, in allen Dienstleistungsberufen liegt der Anteil bei 19,1 Prozent.

Es ist davon auszugehen, dass das anstehende Lohnplus bei den Mindestlohnbeschäftigten direkt in den Konsum fließt. Jeder Cent mehr Mindestlohn erhöht die gesamtwirtschaftliche Kaufkraft um etwa 20 Millionen Euro. Über einen Zeitraum von zwei Jahren führen die Mindestlohnerhöhungen zu einem gesamtwirtschaftlichen Lohnzuwachs von rund 5,7 Milliarden Euro. Damit stärkt der Mindestlohn die Binnennachfrage und wirkt gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten und bei außenwirtschaftlichen Herausforderungen auch als wichtige wirtschaftliche inländische Stütze.

Doch leider erhalten nicht alle Beschäftigten ihren rechtmäßigen Lohn. Denn nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung werden bis zu 2,2 Millionen Menschen um ihren Lohn betrogen. Arbeitgeber, die sich weigern ihren Angestellten den Mindestlohn zu zahlen, können mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro belegt werden. Betroffene, die den Mindestlohn nicht erhalten, sollten ihre Arbeitgeber darauf hinweisen. Beschäftigte sollten hierfür ihre Arbeitszeit dokumentieren. Falls die Situation sich nicht lösen lässt, sollte man sich an eine Gewerkschaft, an den Betriebsrat oder das zuständige Zollamt wenden. Lohnansprüche können bis zu zwei Jahren geltend gemacht werden. Niemand sollte zögern, seine Rechte einzufordern. 

Schließlich ist der Mindestlohn ohnehin nur die unterste Haltelinie und immer die zweitbeste Lösung. Gute Löhne und Arbeitsbedingungen entstehen durch Tarifverträge. Deshalb gilt: Tarifbindung stärken! Die Gewerkschaften fordern von der Politik wirksame Maßnahmen zur Stärkung von Tarifverträgen. Auch darum brauchen wir zügig ein wirksames Bundestariftreuegesetz, welches die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Tariftreue der Unternehmen knüpft.

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