Die Ferienzeit ist in vollem Gange – ganz Deutschland ist im Reisefieber. Doch mit steigenden Preisen für Unterkünfte, Flüge und Freizeitangebote stellt sich für viele die Frage: Wie soll man sich das alles noch leisten können? Für zahlreiche Beschäftigte ist das Urlaubsgeld deshalb ein entscheidender Baustein, um sich eine Auszeit überhaupt ermöglichen zu können. Doch wie so oft gilt: Mit Tarifvertrag stehen die Chancen deutlich besser.
Denn laut aktueller Erhebung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) erhalten in der Privatwirtschaft nur 34 Prozent der Beschäftigten ohne Tarifvertrag Urlaubsgeld. In tarifgebundenen Betrieben dagegen profitieren 72 Prozent der Beschäftigten von dieser Sonderzahlung. Auch die Höhe kann sich oft sehen lassen: Zwischen 1.000 Euro und über 2.500 Euro zusätzlich gibt es z. B. in der Druckindustrie, im Einzelhandel, der chemischen Industrie, im Bauhauptgewerbe oder in der Metallindustrie.
Urlaubsgeld ist aber längst nicht der einzige Vorteil eines Tarifvertrags. Auch beim Jahresurlaub selbst zeigt sich: Tarifbeschäftigte haben mehr vom Sommer. Statt der gesetzlich vorgeschriebenen 20 Tage Jahresurlaub (bei einer 5-Tage-Woche) sind in Tarifverträgen in der Regel 30 Urlaubstage Standard. Das sind zwei zusätzliche Wochen Erholung – bezahlt.
Außerdem sind auch die Grundgehälter in tarifgebundenen Betrieben im Schnitt 11 Prozent höher. Beschäftigte mit Tarifvertrag profitieren also nicht nur zur Ferienzeit, sondern das ganze Jahr über. Allerdings arbeitet ein Großteil der Beschäftigten – besonders in kleinen Betrieben und im Osten des Landes – ohne Tarifbindung. Nur noch 49 Prozent aller Beschäftigten haben einen Tarifvertrag. Für Viele bedeutet das: weniger Geld, weniger Urlaub, weniger Planbarkeit. Höchste Zeit, diese Verhältnisse zu ändern und die Tarifbindung zu stärken!
Für eine #Tarifwende braucht es nicht nur das Engagement der Beschäftigten und Gewerkschaften – auch die Politik steht in der Verantwortung. Die Bundesregierung muss endlich wirksame Schritte einleiten, um die Tarifbindung in Deutschland zu stärken.
Das von der Bundesregierung vorgelegte Bundestariftreuegesetz (BTTG) ist ein wichtiges Signal für tariflich abgesicherte Löhne und fairen Wettbewerb, bedarf jedoch noch Verbesserungen innerhalb des parlamentarischen Verfahrens. Das BTTG kann zudem nur der erste Schritt für den notwendigen, umfassenden Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung sein.
Klar ist: Wer Gute Arbeit will, muss Tarifverträge zur Regel machen – nicht zur Ausnahme. Tarifverträge stärken nicht nur den Geldbeutel der Beschäftigten – sie tragen auch zu mehr Fairness und Planungssicherheit bei. Wer die Tarifbindung stärkt, verbessert die Lebensrealität von Millionen Beschäftigten und schafft echte Teilhabe. Gerade in Zeiten hoher Preise und wachsender Ungleichheit gilt: Tarifverträge machen den Unterschied – auch im Urlaub.
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