DGB fordert weitere Maßnahmen für höhere Tarifbindung
Das Bundeskabinett hat heute einen Nationalen Aktionsplan beschlossen, um eine höhere Tarifvertragsbindung wieder für mehr Beschäftigte in Deutschland zu fördern. Die nationalen Regierungen der EU-Mitgliedsaaten sind nach der Europäischen Mindestlohnrichtlinie dazu verpflichtet, wenn für weniger als 80 Prozent der Beschäftigten ein Tarifvertrag gilt. Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi sagte Mittwoch in Berlin:
"Wir begrüßen, dass die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag genannten Maßnahmen für mehr Tarifverträge endlich umsetzen will. Für eine schnelle Kehrtwende in Richtung einer höheren Tarifbindung bleibt der Plan jedoch zu unambitioniert. Zumal einige der Punkte bereits umgesetzt sind und der vorgelegte Plan nur bedingt Ausdruck eines tatsächlich zusätzlichen Engagements ist.
Neben den drei im Koalitionsvertrag genannten Maßnahmen – dem Bundestariftreuegesetz, einem digitalen Zugangsrecht für Gewerkschaften in die Betriebe sowie steuerlichen Erleichterungen bei der Absetzbarkeit des Gewerkschaftsbeitrags – ist allerdings zu begrüßen, dass endlich eine Erleichterung für sozialpartnerschaftliche Standortvereinbarung vorgesehen ist, wenn Qualifizierungsgeld oder Klimaschutzverträge beantragt werden. Ein Vorteil für all jene, die gemeinsam an Zukunftsplänen in den Unternehmen arbeiten.
Zu den dringend weiterzuführenden Maßnahmen gehören: Tarifverträge müssen auch dann weitergelten, wenn Betriebe umstrukturiert oder aufgespalten werden. Arbeitgeber müssen es außerdem frühzeitig ankündigen und offenlegen, wenn sie in die Mitgliedschaft “ohne Tarifbindung” eines Arbeitgeberverbandes wechseln. Zudem sollten Tarifverträge leichter für ganze Branchen gelten können, indem das Verfahren für die sogenannte Allgemeinverbindlichkeit erleichtert wird. Betriebsräte sowie Gewerkschaftsmitglieder brauchen zudem besseren Schutz vor Einschüchterungen durch Arbeitgeber.
Die Tarifvertragsbindung zu erhöhen, liegt nicht nur im Interesse der Beschäftigten für faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen. Mit einer flächendeckenden Tarifbindung hätten die Beschäftigten in Deutschland rund 58 Milliarden Euro mehr pro Jahr im Portemonnaie. Es ist aber auch eine Frage solider Haushalte und Sozialleistungen: Den Sozialversicherungen entgehen jährlich rund 41 Milliarden Euro an Beiträgen, dem Fiskus circa 24 Milliarden Euro an Einkommensteuer. Insgesamt entsteht durch Tarifflucht somit ein volkswirtschaftlicher Schaden in Höhe von 123 Milliarden Euro.
Unabhängig vom vorliegenden Nationalen Aktionsplan bleibt es dabei, dass der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften eine Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes ablehnen. Auch wenn der DGB ausdrücklich anerkennt, dass das Arbeitsministerium im vorliegenden Vorschlag die Haltung zum Ausdruck bringt, dass es nicht zu einer allgemeinen und bedingungslosen Öffnung des Arbeitszeitgesetzes bereit ist, die auch dem Vorhaben der Stärkung von Tarifbindung widersprechen würde."
Hintergrund:
Nach der EU-Mindestlohnrichtlinie müssen Mitgliedstaaten, deren Tarifbindung unter 80 Prozent liegt, einen Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen erstellen. Darin müssen “konkrete Maßnahmen zur schrittweisen Erhöhung der tarifvertraglichen Abdeckung” enthalten sein. Da die Tarifbindung in Deutschland bei 49 Prozent liegt, ist die deutsche Bundesregierung verpflichtet, einen solchen Aktionsplan vorzulegen. Die Abgabe bei der EU-Kommission ist bereits verspätet, da die Frist bis Ende 2025 gesetzt ist. Der Aktionsplan wird laut Richtlinie mindestens alle fünf Jahre überprüft.