DGB-Jugend Düsseldorf-Bergisch Land: Kaffee kochen ist kein Ausbildungsinhalt

DGB-Jugend informiert neue Azubis über ihre Rechte

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Ordnungsnummer PM 04

Kaffee kochen, putzen, Botengänge erledigen: Für rund jeden siebten Azubi in Deutschland gehört das zum Alltag, obwohl es mit der Ausbildung nichts zu tun hat. Fast ein Drittel schiebt regelmäßig Überstunden. Das zeigt der DGB-Ausbildungsreport 2025, für den bundesweit über 9.000 Auszubildende befragt wurden. Ausgerechnet jetzt, wenn vom 1. August bis zum 1. September das neue Ausbildungsjahr beginnt, starten also tausende junge Menschen in der Region in ein Ausbildungsverhältnis, in dem ihre Rechte nicht selbstverständlich sind. Die DGB-Jugend Düsseldorf-Bergisch Land wünscht allen neuen Auszubildenden viel Erfolg und sagt ihnen zugleich: Kennt eure Rechte.

Mit dem Ausbildungsvertrag übernehmen Azubis Pflichten: Sie müssen pünktlich erscheinen, sich um den Ausbildungserfolg bemühen und ihr Berichtsheft führen. Zugleich haben Auszubildende besondere Rechte, die sie von einem normalen Arbeitsverhältnis unterscheiden. Das ist auch richtig so: Azubis wollen einen Beruf erlernen und sind nicht mit einer ausgelernten Fachkraft zu vergleichen. Genau deshalb unterscheidet sich auch ihre Bezahlung von einem regulären Lohn. Vielen Arbeitgebern ist dieser besondere Status nicht bewusst. Der Ausbildungsreport NRW der DGB-Jugend bestätigt das für unser Bundesland: 33 Prozent der befragten Azubis in NRW machen regelmäßig Überstunden, 15 Prozent übernehmen häufig ausbildungsfremde Tätigkeiten.

„Wer seine Rechte kennt, lässt sich nicht alles gefallen“, sagt Xavier Domain, Jugendbildungsreferent der DGB-Jugend Düsseldorf-Bergisch Land. „Ausbildung heißt lernen, nicht billige Arbeitskraft sein. Wenn der Chef dich zum dritten Mal in der Woche zum Putzen schickt oder Überstunden einfach unter den Tisch fallen, dann ist das ein Rechtsverstoß. Niemand muss das mit sich machen lassen.“

Das Berufsbildungsgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz sichern Auszubildenden klare Ansprüche zu. Die wichtigsten im Überblick:

  • Vor dem ersten Arbeitstag müssen ein schriftlicher Ausbildungsvertrag und ein Ausbildungsplan vorliegen.
  • Die Ausbildungsvergütung muss angemessen sein und jährlich steigen. Wer 2026 beginnt, hat Anspruch auf mindestens 724 Euro im ersten Ausbildungsjahr. Mit Tarifvertrag ist die Vergütung meist deutlich höher.
  • Überstunden dürfen nur die Ausnahme sein und müssen in Freizeit ausgeglichen oder bezahlt werden.
  • Ausbildungsfremde Tätigkeiten wie Putzdienste oder private Botengänge sind nicht erlaubt.
  • Berufsschulzeit ist Arbeitszeit, auch für die Abschlussprüfung gibt es bezahlte Freistellung.
  • Werkzeug, Fachbücher und Arbeitskleidung stellt der Betrieb kostenfrei.
  • Nach der Probezeit gilt ein besonderer Kündigungsschutz, am Ende besteht Anspruch auf ein Zeugnis.
  • Mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) haben Azubis eine eigene Interessenvertretung im Betrieb. Wo es keine gibt, unterstützen die Gewerkschaften bei der Gründung.

Ab Herbst 2026 bringt die DGB-Jugend dieses Wissen direkt in die Klassenzimmer: Mit dem Projekttag Demokratie und Mitbestimmung startet sie regelmäßige Touren an die Berufsschulen der Region. Der Projekttag klärt Auszubildende über ihre Rechte und Pflichten auf und stärkt die Mitbestimmung im Betrieb. Die Schirmherrschaft hat der Minister für Arbeit, Soziales und Gesundheit Karl-Josef Laumann übernommen.

Sigrid Wolf, Vorsitzende des DGB-Stadtverbandes Düsseldorf, ordnet ein: „Alle reden vom Fachkräftemangel. Wer Fachkräfte will, muss gute Ausbildung bieten. Betriebe, die ihre Azubis fair behandeln und qualifiziert ausbilden, sichern ihre eigene Zukunft.“

Wer sich weiter informieren möchte, findet unter https://www.dgb.de/fileadmin/download_center/Studien/ausbildungsreport2025_mid.pdf eine Übersicht über die Bedingungen in der Ausbildung.

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