DGB-Rentenkommission legt Empfehlungen für gerechte Alterssicherung vor

Datum

Ordnungsnummer PM 057

Die vom DGB einberufene Rentenkommission hat ihre Empfehlungen für eine Reform der Rente vorgelegt. Im Mittelpunkt stehen die Sicherung des Lebensstandards im Alter, eine flächendeckende betriebliche Altersversorgung und bessere Übergänge für alle, die es nicht schaffen, bis zur Regelaltersgrenze vollumfänglich zu arbeiten. 

Die Kommission richtet ihre Empfehlungen daran aus, dass Beschäftigte, die ein Leben lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, im Alter den erreichten Lebensstandard halten können. Für alle müsse das Rentenalter gesund zu erreichen sein. Ziel müsse es zudem sein, eine Netto-Versorgung von 70 Prozent des Durchschnittsverdiensts des eigenen Arbeitslebens zu erreichen. Die Kommission empfiehlt daher, das derzeitige Nettorentenniveau vor Steuern auf mindestens 50 Prozent und perspektivisch auf 53 Prozent anzuheben.

Zur solidarischen Finanzierung einer nachhaltigen Altersversorgung für alle macht die Kommission eine Reihe von Vorschlägen. Hohe Einkommen, große Vermögen und Kapitalerträge müssen stärker zur Finanzierung gemeinsamer Aufgaben herangezogen werden. Zur Bewältigung der demografischen Folgekosten empfiehlt die Kommission die Einführung eines Demografiezuschusses des Bundes aus Steuermitteln. Eine Finanzierung über Kürzungen bei Sozialleistungen oder höhere Verbrauchssteuern lehnt die Kommission ausdrücklich ab.

Die Kommission fordert eine Pflicht für alle Arbeitgebenden, ihren Beschäftigten eine betriebliche Altersvorsorge auf tariflicher Basis zu bezahlen. Sie ist bereits heute – auf sozialpartnerschaftlicher Grundlage – ein eigenständiges, kollektiv geregeltes System. Ziel ist es, neben der gesicherten Zusage aus der gesetzlichen Umlagerente eine zusätzliche und kapitalgedeckte Versorgung anzubieten, sodass ein Gesamtversorgungsniveau von 70 bis 90 Prozent Nettoersatzquote erreicht werden kann. 

Ein weiterer zentraler Befund der Kommission: Viele Beschäftigte schaffen es schon heute gesundheitlich nicht bis zur Regelaltersgrenze. Eine Anhebung des Rentenalters lehnt die Kommission daher entschieden ab – sie sei nichts anderes als ein verdecktes Rentenkürzungsprogramm.

Stattdessen fordert die Kommission konkrete Brückenlösungen: Die Altersrente für Schwerbehinderte ab dem 62. Lebensjahr soll für Beschäftigte mit gesundheitlichen Einschränkungen geöffnet und ab dem gleichen Lebensalter eine abschlagsfreie Teilrente für alle eingeführt werden, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch Teilzeit arbeiten können. Prävention, Rehabilitation und Wiedereingliederung sollen systematisch ausgebaut, der Reha-Deckel abgeschafft werden.

Weitere zentrale Empfehlungen im Überblick

  • Solidarität stärken: Der Grundrentenzuschlag soll künftig ohne Einkommensanrechnung bei allen ankommen, die ein Leben lang wenig verdient haben. Zudem soll eine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage verhindern, dass jahrzehntelange Arbeit im Niedriglohnsektor trotzdem in einer Armutsrente endet.
  • Finanzierungsbasis verbreitern: Die gesetzliche Rentenversicherung soll schrittweise zu einer Erwerbstätigenversicherung weiterentwickelt werden. Zuerst sollen Selbstständige und Abgeordnete einbezogen werden.
  • Sorgearbeit anerkennen: Rentenansprüche aus Kindererziehung sollen auf beide Elternteile aufteilbar sein. Pflegezeiten werden vollständig angerechnet – auch im Rentenbezug.
  • Gender Pay Gap schließen: Die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern führt direkt zu einer Rentenlücke – die Kommission betont: Die Überwindung des Gender Pay Gap ist integraler Bestandteil einer armutsfesten Alterssicherung.
  • Einzahlerbasis erweitern: Ungenutzte Erwerbspotenziale sollen durch Investitionen in Bildung, Qualifizierung und lebenslanges Lernen sowie eine bessere Erwerbsintegration von Menschen mit Behinderung, Migrant*innen und Jugendlichen ohne Berufsabschluss erschlossen werden.

Hintergrund

Der DGB hat im Januar 2026 eine unabhängige Rentenkommission eingesetzt, um ein überzeugendes Gesamtkonzept zur Zukunft der Alterssicherung im Austausch mit Expert*innen zu erarbeiten. Die Kommission bündelt dabei insbesondere gewerkschaftliche, wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Perspektiven. Ihr gehören daher Vertreterinnen und Vertreter der DGB-Mitgliedsgewerkschaften sowie Expert*innen aus Wissenschaft, Wohlfahrtspflege und Politik an. In vier thematischen Laboren – zu Versorgungsniveau, Finanzierung, Renteneintritt und sozialer Absicherung – wurden die zentralen Reformfragen analysiert und die heute vorgelegten Empfehlungen erarbeitet. Weitere Informationen: rentenkommission.de

Zitate von Mitgliedern der DGB-Rentenkommission

Yasmin Fahimi, DGB-Vorsitzende:

"Eine gute Rente für alle ist möglich – das ist eine Frage des politischen Willens. Die betriebliche Altersvorsorge ist dabei schon heute eine wichtige und wirkungsvolle Ergänzung zur Umlagerente. Sie sollte aber endlich verpflichtend für alle Arbeitgebenden sein, um das Gesamtziel der Lebensstandardsicherung auch für alle zu erreichen. Auf der Basis bestehender Tarifmodelle machen wir als Gewerkschaften daher das Angebot, eine zusätzliche Altersvorsorge auf dem Kapitalmarkt sozialpartnerschaftlich auszubauen. So können Mindestbeiträge und weitere Spielräume in kollektiver Hand am besten verabredet werden."

Christiane Benner, Erste Vorsitzende der IG Metall:

"Eine auskömmliche Rente ist eine Frage des Respekts und muss die Lebensleistung der Beschäftigten weiter anerkennen. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und Beiträge geleistet hat, verdient einen fairen und verlässlichen Übergang in den Ruhestand. Die geplante Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte ignoriert die physisch und psychisch belastenden Arbeitsbedingungen vieler Menschen. Ein früherer Ausstieg bedeutet dann Rentenkürzung. Ebenso brauchen Beschäftigte wie Unternehmen weiter das Blockmodell der Altersteilzeit ab 55 Jahren als wichtiges Personalinstrument zur sozialen Bewältigung der Transformation. An einer Erwerbstätigenversicherung führt kein Weg vorbei. Eine verlässliche gesetzliche Rente braucht eine breitere gesellschaftliche Verankerung und Finanzierung. Wer arbeitet, gehört in die Solidargemeinschaft: abhängig Beschäftigte, Selbstständige, Politiker und weitere. Mehr neue Beitragszahlende mit späteren Anwartschaften können den demografischen Wandel teilweise finanzieren."

Andrea Kocsis, Stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di:

“Das Wohlstandsversprechen einer guten Rente für alle Generationen ist auch in Zukunft finanzierbar. Dazu ist es aber erforderlich, dass diese Finanzierung gerechter und breiter aufgestellt ist als bisher, und Änderungen vorgenommen werden, die die Verteilungsfragen viel stärker in den Fokus nehmen. Auch zukünftig müssen existenzielle Lebensrisiken, die nach wie vor in höherem Maße bei Frauen auftreten, durch die gesetzliche Rente abgedeckt werden. Um den Lebensstandard im Alter zu sichern, darf das Rentenniveau zu keinem Zeitpunkt weiter abgesenkt werden, denn nur so kann das erschütterte Vertrauen in das solidarische System zurückgewonnen werden.”

Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland:

"Kein Leben, kein Arbeitsleben ist gleich. Kindererziehung, Pflege, Teilzeit, Kündigung, Krankheit, Niedriglohn – niemand kann wissen, was bis zur Rente auf ihn zukommt. Wir in der DGB-Kommission wollen, dass Menschen auch mit Brüchen in ihrer Biographie im Alter abgesichert sind und nicht in die Altersarmut abstürzen. Das passiert, wenn hohe Abschläge drohen, weil die Gesundheit nicht bis zur Rente mitmacht. Wenn das Einkommen sinkt, weil jemand wegen der Pflege der Eltern nicht mehr in Vollzeit arbeiten kann. Wenn der Arbeitgeber sich in Krisenzeiten entscheidet, ein Drittel seiner Mitarbeitenden zu kündigen. Statt Armut im Alter kleinzureden, haben wir Vorschläge entwickelt, wie Zeiten der Kindererziehung, der Pflege, aber auch der Arbeitslosigkeit besser für die Rente bewertet werden. Dafür muss die Grundrente dringend reformiert werden, und es darf nicht die komplette Rente auf die Grundsicherung angerechnet werden. Im Arbeitsleben brauchen wir gleichen Lohn für gleiche Arbeit, eine stärkere Tarifbindung und einen armutsfesten Mindestlohn."

Prof. Dr. Jutta Schmitz-Kießler, Professorin für Politikwissenschaft, insb. Sozialpolitik an der Hochschule Bielefeld:

"Die Antwort auf demografische Veränderungen kann nicht darin bestehen, die Erwartungen an immer längere Erwerbsverläufe kontinuierlich zu erhöhen. Die eigentliche Frage lautet, wie Arbeit so gestaltet werden kann, dass alle Menschen bis zum Renteneintritt gesund arbeiten können. Wer die Debatte auf immer höhere Altersgrenzen verengt, verkennt nicht nur die eigentlichen Herausforderungen einer alternden Gesellschaft, sondern verschiebt die Verantwortung für den Renteneintritt einseitig auf die Beschäftigten. Dabei entscheiden sie keineswegs allein über ihren Erwerbsverlauf. Daher müssen jetzt Politik, Betriebe, Sozialversicherung und Tarifparteien gemeinsam die Voraussetzungen für gute Erwerbsverläufe schaffen – mit gesunden Arbeitsbedingungen, Qualifizierung, Prävention und echten Teilhabechancen bis zum Renteneintritt. Nur wenn faire Rahmenbedingungen geschaffen sind, lässt sich überhaupt seriös über eine weitere Veränderung der Regelaltersgrenze diskutieren."

Prof. Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.:

"Zu geringe Löhne, unterbrochene Erwerbsverläufe und die fehlende Einbindung Erwerbstätiger in die Rentenversicherung sind wesentliche Ursachen der deutlich gestiegenen Altersarmut. Die Empfehlungen der DGB-Rentenkommission zielen darauf, die Ursachen von Altersarmut zu beseitigen. Die geforderte Stärkung des Rentenniveaus und der Ausbau der Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung sind dafür notwendige Schritte. Mit dem Ausbau der Grundrente, der bedarfsgerechten Gestaltung der Grundsicherung und der Einführung von Freibeträgen für gesetzliche Renten legt die DGB-Rentenkommission ein wirkungsvolles Maßnahmenpaket gegen Altersarmut vor. Die Vorschläge für bessere Übergänge in den Ruhestand sowie zur Stärkung von Inklusion und Rehabilitation tragen zusätzlich dazu bei, Armut vorzubeugen und gesunde Rahmenbedingungen für gute Arbeit zu schaffen."

 

Die Empfehlungen zum Download

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