Gemeinsamer Aufruf von BMAS, Behindertenbeauftragtem und DGB: Jetzt an den SBV-Wahlen beteiligen

Datum

Ordnungsnummer PM 081

Vom 1. Oktober bis zum 30. November 2026 werden bundesweit die Schwerbehindertenvertretungen (SBV) gewählt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) rufen gemeinsam dazu auf, sich an den Wahlen zu beteiligen und sich für die Interessen von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben zu engagieren.

Leonie Gebers, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

“Gute Arbeitsbedingungen und faire Chancen für Menschen mit Behinderungen brauchen eine starke Interessenvertretung vor Ort. Schwerbehindertenvertretungen sorgen dafür, dass Beschäftigte ihre Rechte wahrnehmen können und Benachteiligungen frühzeitig erkannt und abgebaut werden. Damit leisten sie einen entscheidenden Beitrag zu einer Arbeitswelt, in der Teilhabe gelingt und Vielfalt selbstverständlich ist. Nutzen Sie die anstehenden Wahlen, um Ihre Stimme einzubringen und diese wichtige Arbeit mitzugestalten.”

Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen:

“Die Schwerbehindertenvertretungen haben eine sehr wichtige Funktion für die Interessen der Beschäftigten, aber auch bei der Beratung der Arbeitgeber - gerade bei betrieblichen Transformationsprozessen wie Digitalisierung und mobile Arbeit. Denn sie kennen die Belange von schwerbehinderten Beschäftigten am besten! Sie können dazu beitragen, dass die Potenziale von schwerbehinderten Menschen als Arbeits- und Fachkräfte genutzt und erhalten werden. Somit sollten die Arbeitgeber aus ureigenem Interesse heraus die Schwerbehindertenvertretung unterstützen und deren Expertise nutzen!”

Anja Piel, Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes des DGB:

“Schwerbehindertenvertretungen leisten jeden Tag einen wichtigen Beitrag für eine inklusive Arbeitswelt. Sie setzen sich dafür ein, Arbeitsplätze zu sichern, Benachteiligungen zu verhindern und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und tiefgreifender Veränderungen der Arbeitswelt brauchen Beschäftigte eine starke Stimme im Betrieb. Deshalb: Beteiligen Sie sich an den SBV-Wahlen – als Wählerinnen und Wähler oder indem Sie selbst kandidieren.”

In Betrieben und Dienststellen mit mindestens fünf schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten haben diese das Recht auf eine Schwerbehindertenvertretung. Die SBV achtet darauf, dass ihre Belange und gesetzlichen Rechte berücksichtigt werden, und unterstützt Beschäftigte unter anderem beim Erhalt ihres Arbeitsplatzes nach Krankheit oder Unfall. Gemeinsam mit Betriebs- und Personalräten wirkt sie an einer inklusiven Arbeitswelt mit.

Das BMAS, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen und der DGB rufen auf: Beteiligen Sie sich an den SBV-Wahlen – als Wählerin oder Wähler oder kandidieren Sie selbst für dieses wichtige Ehrenamt.

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