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Branchenmindestlöhne

Von Gebäudereinigerhandwerk bis Pflege: Alle Branchenmindestlöhne 2026 im Überblick

Was sind Branchenmindestlöhne?

Branchenmindestlöhne sind Mindestlöhne, die von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag  ausgehandelt und dann für allgemeingültig erklärt werden. Das heißt: Sie gelten für alle Unternehmen und Betriebe einer Branche, auch wenn sie nicht tarifgebunden sind. Alle Beschäftigten in dieser Branche haben das Recht, nach diesem tariflich festgelegten Branchenmindestlohn bezahlt zu werden. Das ist wichtig, weil die Branchenmindestlöhne fast immer höher sind als der gesetzliche Mindestlohn.

Anders formuliert: Ein Branchenmindestlohn ist die verbindliche unterste Lohngrenze für eine Branche.

Überblick: Alle Branchenmindestlöhne 2026

Stand: Februar 2026

Branchenmindestlohn Berufliche Aus- und Weiterbildung

Erhöhung ab1.1.2026
Pädagogische Mitarbeiter*innen20,24 Euro
Pädagogische Mitarbeiter*innen mit Bachelorabschluss20,86 Euro

Branchenmindestlöhne Bodenabfertigungsdienste an deutschen Verkehrsflughäfen

Erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik konnte ver.di im Jahr 2024 für diese Branche Branchenmindestlöhne abschließen. Folgende Branchenmindestlöhne gelten ab dem 29. August 2024 in den folgenden Entgeltgruppen und Stufen:

EntgeltgruppeStufe 1Stufe 2
217,00 Euro 
317,70 Euro18,20 Euro
418,30 Euro18,75 Euro
519,50 Euro20,10 Euro
621,36 Euro21,88 Euro
722,23 Euro 

Branchenmindestlohn Dachdeckerhandwerk

Ab 1. Januar 2026 betragen die Mindestlöhne

  • 14,96 Euro pro Stunde für ungelernte Arbeitnehmer*innen
  • 16,60 Euro für Gesell*innen.

Sie erhöhen sich ab 1. Januar 2027 auf:

  • 17,10 Euro pro Stunde für ungelernte Arbeitnehmer*innen
  • 17,60 Euro pro Stunde für Gesell*innen.

Branchenmindestlohn Elektrohandwerk

Der Branchenmindestlohn im Elektrohandwerk beträgt für alle Beschäftigten (soweit sie elektrotechnische und informationstechnische Tätigkeiten ausüben):

  • ab 1. Januar 2026 14,93 Euro pro Stunde,
  • ab 1. Januar 2027 15,49 Euro pro Stunde und
  • ab 1. Januar 2028 16,10 Euro pro Stunde. 

Das gilt zum Beispiel für

  • Elektroniker*innen für Energie und Gebäudetechnik,
  • Elektroniker*innen für Informations- und Telekommunikationstechnik,
  • Elektroniker*innen für Maschinen und Antriebstechnik,
  • Elektroniker*innen Automatisierungstechnik, Geräte- und Systemtechnik, Bürosystemtechnik,
  • Systemelektroniker*innen.

Branchenmindestlohn Gebäudereinigung

Zum 1. Januar 2026 ist der Branchenmindestlohn für die rund 700.000 Gebäudereiniger*innen gestiegen und beträgt:

  • für die Innen- und Unterhaltsreinigung ein Branchenmindestlohn 15 Euro und
  • für die Glas- und Fassadenreinigung ein Branchenmindestlohn um 18,40 Euro pro Stunde.

Gerüstbauerhandwerk

In der Branche gelten für die Beschäftigten folgende Mindestlöhne:

  • ab 1. Oktober 2026: 14,35 Euro pro Stunde
  • ab 1. Oktober 2027: 14,90 Euro pro Stunde

Branchenmindestlohn Maler- und Lackiererhandwerk

Der Branchenmindestlohn für gelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Gesellen) wurde in Kraft gesetzt und beträgt:

  • seit 1. August 2025: 15,55 Euro pro Stunde
  • ab 1. Juli 2026: 16,13 Euro pro Stunde

Branchenmindestlohn Pflege

Der Branchenmindestlohn in der Pflegebranche unterscheidet sich nach Tätigkeit und Ausbildung.

Die Branchenmindestlöhne in der Pflege betragen 

  • für ungelernte Arbeitnehmer*innen: 16,10 Euro seit 1. Juli 2025.
  • für Pflegekräfte mit mindestens 1-jähriger Ausbildung: 17,35 Euro seit 1. Juli 2025.
  • für Pflegefachkräfte: 20,50 Euro seit 1. Juli 2025.

Branchenmindestlohn Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen

Erhöhung ab10.01.202601.04.2026
Entgeltgruppe II (Luftsicherheitskontrollpersonal mit bestimmten Kompetenzen)23,09 Euro24,09 Euro
Entgeltgruppe III (Luftsicherheitskontrollpersonal sowie Sicherheitspersonal für Sicherheitsdienstleistungen mit bestimmten Kompetenzen, alle Flughäfen und für Flächen auf dem Betriebsgelände der Flughäfen, die in Verantwortung der Flughafenbetreiber zugangskontrolliert sind)21,24 Euro22,24 Euro
Entgeltgruppe IV (anderes Personal mit qualifizierten Servicetätigkeiten und Fluggastdiensten)17,21 Euro18,21 Euro

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Häufig gestellte Fragen zum Branchenmindestlohn

Was ist der Unterschied zwischen gesetzlichem Mindestlohn und Branchenmindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn wird in Deutschland durch das Mindestlohngesetz geregelt. Er ist flächendeckend und gesetzlich festgelegt und gilt als unterste Lohngrenze für alle Beschäftigten in Deutschland (mit bestimmten Ausnahmen). Ein Branchenmindestlohn gilt nur für die Beschäftigten der Branche, für die er ausgehandelt und für allgemeinverbindlich erklärt wurde.

Was ist, wenn der Branchenmindestlohn höher ist als der gesetzliche Mindestlohn?

Das ist fast immer der Fall. Es gibt ganz wenige Ausnahmen, bei denen der Branchenmindestlohn dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht. 

Es gilt immer: der Arbeitgeber muss den höheren Branchenmindestlohn zahlen, nicht den niedrigeren gesetzlichen Mindestlohn. Wie hoch die Branchenmindestlöhne in den einzelnen Branchen sind, siehst du in unserer Auflistung auf dieser Seite

Gelten die Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn auch für die Branchenmindestlöhne?

Nein. Die Ausnahmen, zum Beispiel für minderjährige Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder Langzeitarbeitslose (in den ersten 6 Monaten der Beschäftigung), gelten nur für den gesetzlichen Mindestlohn. Bei den tariflich ausgehandelten Branchenmindestlöhnen gilt das, worauf sich die Tarifpartner – also Gewerkschaften und Arbeitgeber – verständigt haben. Diese Regelungen sind völlig unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen. 

Kann man in einer Branche auch mehr verdienen als den Branchenmindestlohn?

Selbstverständlich. Ein Branchenmindestlohn ist ja nur die unterste Lohngrenze. In der Regel sehen die Tarifverträge weitere, höhere Lohn- oder Entgeltgruppen vor; je nach Qualifikation, Tätigkeit, Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers. 

Wer die Voraussetzungen für höhere Lohn- oder Entgeltgruppen erfüllt, dem stehen nach dem Tarifvertrag in der Regel auch höhere Löhne bzw. Entgelte zu, wenn der Tarifvertrag anwendbar ist.

Weitere Informationen zur Tarifwende-Kampagne

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