Assistenzhund als Leistung der Eingliederungshilfe

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Dachzeile Sozialrecht

Wer unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) leidet, hat unter Umständen Anspruch auf einen Assistenzhund.

Der Fall: Die 27 Jahre alte Studentin leidet unter einer PTBS und weiteren psychischen Beeinträchtigungen. Diese äußern sich u.a. in sozialem Rückzug, Antriebslosigkeit und Überforderung mit alltäglichen Aufgaben. Ihre Ärzte bescheinigten ihr, dass ein speziell ausgebildeter Assistenzhund ihr dabei helfen würde, mehr am sozialen Leben teilzunehmen. Sie beantragte die Übernahme der Kosten einer entsprechenden Hunde-Ausbildung. Die zuständige Stadtverwaltung im Auftrag des Landes lehnte diesen Antrag ab. Dagegen ging sie im Eilerfahren mit Erfolg vor.

Das Landessozialgericht: Das Land wird vorläufig verpflichtet, der Antragstellerin 4.000 Euro für die Spezialausbildung ihres Hundes zum PTBS-Assistenzhund zu gewähren. Als Mensch mit Behinderung hat die Antragstellerin einen Anspruch auf Leistungen der sozialen Teilhabe, und ein PTBS-Assistenzhund ist “ein Hilfsmittel zur sozialen Teilhabe” im Sinne des Gesetzes. Ein Hilfsmittel der sozialen Teilhabe kann auch ein auf den individuellen Bedarf eines Menschen mit Behinderungen speziell ausgebildeter Hund sein, der aufgrund seiner Fähigkeiten und erlernten Assistenzleistungen dazu bestimmt ist, diesem Menschen die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, zu erleichtern oder behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. März 2026 - L 8 SO 32/25 B ER

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