AU-Bescheinigung nicht immer Beweiskräftig

Datum

Dachzeile Arbeitsrecht

Das zeitliche Zusammenfallen von angeblicher Erkrankung und Kündigungsentschluss kann Zweifel an einer AU-Bescheinigung begründen. Vor allem, wenn darin die Arbeitsunfähigkeit bis zum letzten Tag der Arbeitspflicht bescheinigt wird. Der Arbeitnehmer muss also andere Beweise, zum Beispiel Zeugen, für seine Arbeitsunfähigkeit vorlegen. 

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 19. November 2025 - 8 SLa 372/25

zurück