Betriebsratsvergütung nicht ohne Grund kürzen
Beabsichtigt ein Arbeitgeber nach einer internen Überprüfung eine festgelegte Betriebsratsvergütung nach unten zu korrigieren, muss er die Fehlerhaftigkeit dieser Vergütung beweisen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. März 2025 - 7 AZR 46/24