Einigungsstelle auch ohne vorherige Verhandlungen

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Dachzeile Arbeitsrecht

Eine Einigungsstelle nimmt ihre Arbeit auf, wenn Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat gescheitert sind. Allerdings ist eine Ausnahme möglich: Wenn Verhandlungen von vorneherein aussichtslos erscheinen.

Arbeitsgericht Weiden, Beschluss vom 21. Januar 2026 - 3 BV 13/25

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