Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

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Dachzeile Arbeitsrecht

Religionsgemeinschaften und ihre Einrichtungen dürfen von Bewerber*innen eine Kirchenmitgliedschaft verlangen, wenn die Kirchenzugehörigkeit angesichts der konkreten Aufgabe und des religiösen Selbstverständnisses der Einrichtung tatsächlich erforderlich ist.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. Mai 2026 – 8 AZR 194/25 (F)

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