Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung
Religionsgemeinschaften und ihre Einrichtungen dürfen von Bewerber*innen eine Kirchenmitgliedschaft verlangen, wenn die Kirchenzugehörigkeit angesichts der konkreten Aufgabe und des religiösen Selbstverständnisses der Einrichtung tatsächlich erforderlich ist.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. Mai 2026 – 8 AZR 194/25 (F)