Massenentlassung – Rechtsfolge von Fehlern im Anzeigeverfahren
Kündigungen, die ohne Erstattung einer erforderlichen Massenentlassungsanzeige ausgesprochen werden, sind unwirksam. Gleiches gilt, wenn eine Massenentlassungsanzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat erstattet wird.
Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 1. April 2026 – 6 AZR 152/22 und 6 AZR 157/22