Museumskasse keine gründlichen Fachkenntnisse
Um in einem Museum Eintrittsgelder und die Gelder für Führungen, die Nutzung von Audioguides sowie von Artikeln des Museumsshops ordnungsgemäß kassieren zu können, kann eine eingehende Einarbeitung bzw. eine fachliche Anlernung genügen. Gründliche Fachkenntnisse im Sinne des Tarifvertrages sind nicht
erforderlich.
Landesarbeitsgericht Mecklenburg Vorpommern,Urteil vom 13. Januar 2026 – 5 Sla 108/25