Schwangerschaft kann Kündigung nachträglich vereiteln
Wird die Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin ohne deren Verschulden erst nach Ablauf der Klagefrist des Kündigungsschutzgesetzes festgestellt, ist ihre verspätete Klage nachträglich zuzulassen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 3. April 2025 - 2 AZR 156/24