Die Bundesregierung will gegen den Mißbrauch in der Leiharbeit vorgehen und hat dazu einen Gesetzentwurf beschlossen. Doch das Regelwerk lässt zu viele Lücken: Lohndumping und Verdrängung von Dauerarbeitsplätzen bleiben weiterhin uneingeschränkt möglich.
Von Annelie Buntenbach
Der Gesetzentwurf ist eine große Enttäuschung. Anders als der Titel des Gesetzes vermuten lässt, wird dem Missbrauch der Leiharbeit keinesfalls ein Riegel vorgeschoben. Die Missbrauchsverhinderung beschränkt sich auf den Sonderfall Schlecker zur Verhinderung des Drehtüreffekts in der Leiharbeit. Doch der massenhafte Missbrauch durch Lohndumping und die Beschäftigung von Leiharbeitern auf Dauerarbeitsplätzen wird damit keinesfalls eingeschränkt.
Von der Umsetzung des Prinzips ,gleicher Lohn für gleiche Arbeit’ ist auch in diesem Entwurf nichts zu lesen, ebenso wenig vom flankierend notwendigen Mindestlohn in der Zeitarbeit. Ausländische Billigtarifverträge sind weiterhin möglich.
Die Streitigkeiten in der Koalition werden hier offensichtlich auf dem Rücken der ArbeitnehmerInnen ausgetragen.
Auch die Leiharbeitsrichtlinie der EU wird mit diesem Entwurf nicht vollständig umgesetzt. Sie schränkt auch die Möglichkeit der tariflichen Abweichung ein, was dieser Gesetzentwurf nicht aufgreift. Es ist ein Skandal, dass auch künftig den Armutslöhnen in der Leiharbeit nicht der Garaus gemacht wird und viele Beschäftigte weiterhin zusätzlich auf Hartz IV angewiesen bleiben.