Laut einer aktuellen Befragung der IG Metall setzen immer mehr Betriebe Leiharbeit ein. Dabei werden sie immer häufiger zum Ersatz für die Stammbelegschaften. Das Problem ist, dass Leihbeschäftigte weniger verdienen und schlechtere Arbeitsbedingungen haben als die Stammbeschäftigten. Der DGB-klartext fordert deshalb: gleiches Recht auf gute Arbeitsbedingungen und Löhne für Stamm- und Leihbeschäftigte.
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Der Arbeitsmarkt brummt, die atypische Beschäftigung auch. Die Leiharbeit ist weiter auf dem Vormarsch. Eine aktuelle Betriebsratsbefragung der IG Metall macht beispielsweise deutlich, dass immer mehr Betriebe Leiharbeit einsetzen (in manchen Industriezweigen bis zu 80 Prozent). Gleichzeitig wird Leiharbeit immer häufiger zum Ersatz für Stammbelegschaften genutzt und nicht nur zum Abdecken von Auftragsspitzen.
Leiharbeit ist in Deutschland kein Randphänomen mehr. Laut Bundesagentur für Arbeit waren im Jahresdurchschnitt 2017 1,03 Millionen Leiharbeiter*Innen beschäftigt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stieg ihre Zahl um 41.000 (plus vier Prozent). In den letzten 10 Jahren wuchs die Zahl um ganze 40 Prozent. Die atypische Leiharbeit ist damit für viele Beschäftigte zum Alltag geworden. Doch die Probleme bleiben.
Denn die bisher beschlossenen gesetzlichen Regulierungen konnten den Missbrauch von Leiharbeit nicht eindämmen: Seit April 2017 ist das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft. Demnach haben Leiharbeiter*Innen nach neun Monaten im Einsatzbetrieb das Recht auf gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft (Equal Pay). Die Obergrenze für die Einsatzdauer in einem Entleihbetrieb (Höchstüberlassungsdauer), welche diesen Monat das erste Mal zum Tragen kommt, beträgt 18 Monate. Danach müssen die Leiharbeiter*Innen entweder übernommen oder woanders eingesetzt werden.
Ein Problem: Die Höchstüberlassungsdauer bezieht sich nur auf den konkreten Leiharbeitenden. So können Unternehmen einzelne Personen gegen einen anderen Leihbeschäftigten austauschen oder dieselben nach drei Monaten Karenzzeit erneut einsetzen. Richtiger wäre es gewesen, Höchstüberlassungszeiten für Arbeitsplätze festzulegen, um diesen Drehtüreffekt zu verhindern. Wenn sich zeigen sollte, dass die Arbeitgeber tricksen und die Regelungen des AÜG umgehen, muss der Gesetzgeber erneut tätig werden.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, DGB
Klar ist: Die Gewerkschaften haben in den letzten Jahren viel erreicht. Gute Branchentarifverträge und Betriebsvereinbarungen sichern Leiharbeiter*Innen mehr Geld, bessere Arbeitsbedingungen und Chancen auf Übernahme. Die Tarifverträge bringen seit Jahren konstante Lohnerhöhungen für Leihbeschäftigte zwischen 3,5 und 4 Prozent im Osten sowie 2,5 und drei Prozent im Westen. Trotzdem liegen die tariflichen Entgelte in der untersten Entgeltgruppe mit 9,49 Euro West und 9,27 Euro Ost pro Stunde deutlich unter den Verdiensten der Stammbelegschaft der Betriebe in denen Leiharbeiter*Innen eingesetzt sind.
Deshalb braucht es weitere Maßnahmen um die Arbeitsbedingungen der Leiharbeiter*Innen deutlich zu verbessern. Die Angleichung der Entgelte in Ost- und Westdeutschland sind in diesem Zusammenhang genauso überfällig wie eine überproportionale Erhöhung der unteren Entgeltgruppen. Außerdem müssen Betriebsräte in den Entleihbetrieben mehr Mitbestimmung, etwa bei der Fremdvergabe erhalten.
Das Ziel: Alle Beschäftigten eines Betriebes, egal ob Stammbeschäftigte und Leihbeschäftigte, haben das gleiche Recht auf gute Arbeitsbedingungen und Löhne und sollen diese auch bekommen.