Deutscher Gewerkschaftsbund

04.02.2015

Regelsätze bei Hartz IV bis zu 45 Euro zu niedrig

Eigentlich müssten die Hartz IV-Regelsätze laut Verfassungsgericht das "soziokulturelle Existenzminimum" decken. Das ist aber nicht der Fall, wie eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie zeigt. Demnach würde der Regelsatz 45 Euro höher liegen, wenn die "verdeckte Armut" in die Berechnung einfließen und andere Unzulänglichkeiten der Berechnungsmethode behoben würden.

Hand greift nach Cent (Euro) in Geldbörse / Geldbeutel

Die Regelsätze nach Hartz IV sind wohl zu gering. Sie könnten 45 Euro höher liegen, wie eine Studie zeigt. Der höhere Regelsatz würde das "Existenzminimum" deutlich realistischer abbilden. DGB/Simone M. Neumann

Verdeckte Armut bisher nicht erfasst

Unter "verdeckter Armut" versteht man den Anteil der Menschen, die zwar Anspruch auf Grundsicherung wie Hartz IV hätten, diesen Anspruch aber aus Unwissenheit, Scham oder anderen Gründen nicht wahrnehmen. Nach Schätzungen sind das rund 40 Prozent aller Anspruchsberechtigten – und diese in "verdeckter Armut" lebenden Menschen, fließen in die Berechnung des Regelsatzes bisher nicht mit ein. Allein diese eine Änderung der Berechnungsmethode würde den Regelsatz um 12 Euro pro Monat erhöhen.

Buntenbach: Regelsatz künstlich runtergerechnet

"Die Studie zeigt, dass als allererstes eine Erhöhung der Regelsätze da dringend nötig ist, wo heute verdeckt Arme mit zur Berechnung des Existenzminimums herangezogen werden. Dabei ist in diesem Fall eindeutig, dass darüber lediglich die Regelsätze künstlich runtergerechnet werden. Das kann und muss sofort geändert werden", sagt dazu DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.

Immer noch kein transparentes Berechnungsverfahren

"Die Betroffenen brauchen klare Berechnungsgrundlagen und angemessen hohe Regelsätze", so Buntenbach weiter. "Die Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einem transparenten Verfahren muss endlich umgesetzt werden. Die Ermittlung des Existenzminimums sollte in einer Kommission aus Wissenschaft und Praxis erfolgen, die der Politik entsprechend begründet einen armutsfesten Regelsatz vorschlägt. Es kann nicht sein, dass Betroffene auf besondere Klage- oder Antragswege verwiesen werden, wenn sie ihr Existenzminimum durchsetzen wollen. Letztlich werden diese Wege in vielen Fällen nicht beschritten oder nicht durchgehalten."

Grafik Hans-Böckler-Stiftung Hartz IV Regelsätze


FAZ: "Benachteiligte Arbeitslose - Studie: Hartz-IV-Satz liegt 45 Euro zu niedrig"

Download: Link zur Studie "Der Einfluss verdeckter Armut auf das Grundsicherungsniveau"

Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung zur Studie


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