Bitter für viele Beschäftigte, die im Pandemie-bedingten Lockdown in Kurzarbeit waren und nicht nur Einbußen beim Einkommen, sondern auch beim Urlaub hinnehmen mussten: Ihr Urlaubsanspruch kann für Zeiten einer Kurzarbeit Null gekürzt werden, so eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts.
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DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel kritisiert: "Das ist eine aus Sicht der Gewerkschaften ebenso unverständliche wie enttäuschende Entscheidung, da sie die Lasten der Pandemie auf die Beschäftigten abwälzt und ein fatales Signal ist für die möglicherweise erneut bevorstehenden Schließungen von Betrieben. Wer während der Pandemie in Kurzarbeit war, musste sich täglich dafür bereit halten, wieder zur Arbeit bestellt zu werden."
"Pandemiebedingte Kurzarbeit ist also keine planbare Auszeit, die wie Erholung wirkt. Diese Besonderheit hat das Bundesarbeitsgericht bei seinem Urteil nicht berücksichtigt. Für die von Pandemie und Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten bedeutet das im Klartext: Sie können ihr Recht auf Urlaub und notwendige Erholung nicht wahrnehmen."
Weitere Informationen zur aktuellen Entscheidung zu Kurzarbeit und Urlaub können beim DGB Rechtsschutz nachgelesen werden.