Die Corona-Krise verstärkt soziale Ungleichheit. Besonders hart betroffen sind aktuell hunderttausende (Solo-)Selbständige. Ein Spalt tut sich auf zwischen denen die "drin" sind und denen die "draußen" bleiben bei der Arbeitslosenversicherung. In der Krise gibt es Kurzarbeit und im Falle des Jobverlustes zumindest ein einkommensabhängiges Arbeitslosengeld für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Solo-Selbstständige – so wie auch Minijobber*innen – stehen jetzt jedoch vor der bitteren Realität von Hartz IV.
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Im Jahr 2019 gab es lediglich etwa 74.000 (Solo-)Selbstständige, die gegen Arbeitslosigkeit versichert waren. Bei knapp 4 Millionen (Solo-)Selbstständigen bedeutet das einen Anteil von nicht einmal 1,9 Prozent. Die Zahl liegt im allgemeinen Trend: Die Zugänge von Selbstständigen in die Arbeitslosenversicherung gehen seit 2013 kontinuierlich zurück. Aufgrund von strengen Zugangsvoraussetzungen und kurzen Fristen bleibt vielen der Weg in die Pflichtversicherung auf Antrag versperrt. Andere können sich – vor allem in der Gründungsphase – die einkommensunabhängigen Beiträge nicht leisten oder würden ein so geringes Arbeitslosengeld erhalten, dass sich eine Versicherung schlicht nicht lohnt.
Quelle: Daten der Bundesagentur für Arbeit und des Statistischen Bundesamtes, eigene Darstellung. DGB
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Im Zeitraum April bis Dezember 2020 gab es über 95.000 (Solo-)Selbstständige, die zumindest phasenweise auf Hartz-IV zurückgreifen mussten. Das sind acht Mal so viele wie im gleichen Zeitraum im Jahr davor! Leider ist dies nur die Spitze des Eisbergs. Viele (Solo-)Selbstständige konnten nicht einmal die Neugelungen im Hartz-IV-System nutzen, da ihr Vermögen, das sie für das Alter zur Seite gelegt haben, über den dafür festgelegten Freibetrag lag oder ihre Partner innerhalb der automatisch zustande gekommenen „Bedarfsgemeinschaften“ zu viel verdienten. Diese beträgt 60.000 Euro zzgl. eines Freibetrages für die Altersvorsorge in Höhe von 8.000 Euro für jedes Jahr der praktizierten Selbstständigkeit.
Darüber wie unzureichend die Hartz IV Leistungen überhaupt sind – für (Solo-) Selbstständige und alle anderen Bezieher*innen – und welche gravierende Defizite die Ermittlung der sogenannten Regelbedarfe aufweist hat sich der DGB an anderen Stellen vielfach geäußert.
Der Wert der solidarischen Arbeitslosenversicherung ist seit Anfang der Pandemie deutlicher denn je. Die Corona-Krise ist eine Zeit des Umbruchs. Diese muss genutzt werden, um sowohl Minijobber*innen als auch (Solo-)Selbstständige in die Arbeitslosenversicherung aufzunehmen.
(Solo-)Selbstständige sind ähnlichen Risiken bei Erwerbslosigkeit ausgesetzt wie abhängig Beschäftigte. Hinzu kommt, dass viele im Laufe ihres Erwerbslebens zwischen Phasen abhängiger bzw. selbstständiger Beschäftigung wechseln oder beides gleichzeitig ausüben. Diese Beschäftigungsformen müssen auch einen angemessenen Schutz durch die Arbeitslosenversicherung erhalten. Daher setzt sich der DGB für eine Reform und Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ein.
Erste Ansätze dafür sollten sein: