Deutscher Gewerkschaftsbund

12.02.2010
Rückblick

Die Hartz-Reform

Die Hartz-Reformen sollen die größten Sozialreformen der Geschichte der Bundesrepublik werden. Im Kontext der Agenda 2010-Reform werden sie jedoch mit heißer Nadel gestrickt und durch Mitwirkung des Bundesrates teils geändert. Einige Bestandteile sind durchaus notwendige Reformschritte, andere schlichtweg unsozial und arbeitgeberfreundlich.

 

Maiplakat 2003

Die von der Bundesregierung im Februar 2002 eingesetzte Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ unter Leitung des damaligen VW-Personalvorstandes Peter Hartz sollte ein Reformkonzept für die Bundesanstalt für Arbeit entwickeln.

Die insgesamt 15 Personen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, darunter auch zwei Gewerkschafter, legten schon im August ihren Abschlussbericht vor. Es war ein ambitioniertes Konzept, das weit über die Reform der Bundesanstalt, der heutigen Bundesagentur für Arbeit, hinausging und dem Leitbild einer „aktivierenden Arbeitsmarktpolitik“ folgte.

Erwerbslose sollten etwa mehr Möglichkeiten der Qualifizierung erhalten, um sich „fit“ für den Arbeitsmarkt machen zu können. Andererseits sollten sie aber auch bestimmte Verpflichtungen eingehen.

Nach der Bundestagswahl 2002 wurden insgesamt vier „Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz I - IV) vom Bundestag verabschiedet. Darin enthalten sind bis heute Regelungen, die die Kommission nie gefordert hatte, etwa die Höhe des Arbeitslosengeldes II auf Niveau der Sozialhilfe und die Verschärfung der Zumutbarkeit für die Annahme von Jobangeboten.

Der Streit um Hartz IV

Insbesondere das „Hartz-IV“-Gesetz war und ist umstritten. Mit diesem Gesetz wurde die Arbeitslosenhilfe mit der früheren Sozialhilfe zusammengelegt und auf Sozialhilfeniveau (ALG II) gesenkt. Die Gewerkschaften lehnten die Senkung entschieden ab, ebenso wie die Verschärfung der Zumutbarkeit, wann eine Arbeit aufzunehmen sei. Die Kürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes von maximal 32 Monaten auf zwölf Monate verschärfte die Situation für Langzeitarbeitslose zusätzlich.

Die von der Hartz-Kommission geforderten „Leistungen aus einer Hand“ wurden nicht umgesetzt. Damit sollten eindeutig die Zuständigkeiten festgelegt werden, für die Vermittlung in Arbeit und die Gewährung des Arbeitslosengeldes II. Doch nach einem Kompromiss im Bundesrat wurde auf drängen der CDU die Betreuung der Arbeitslosen sogar an zwei getrennt operierende Institutionen übertragen. Der DGB kritisierte sowohl die Alleinzuständigkeit der Optionskommunen als auch den Kompromiss einer Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagenturen. Später erklärte sogar das Bundesverfassungsgericht die Regeln als unvereinbar mit dem Grundgesetz.

Agenda 2010 - „Sozial unausgewogen und nutzlos“

Maiplakat 2007

Die Hartz-Reformen waren ein Baustein der „Agenda 2010“ mit der das Sozialsystem der Bundesrepublik reformiert werden sollte. Ordnungspolitisch spiegelte die Agenda-Politik das neue Bekenntnis der Regierung Schröder zu den arbeitsmarktpolitischen Vorstellungen des Unternehmerlagers wider. Politisch begründete die Regierung diesen Wandel auch mit der faktischen Mehrheit der unionsgeführten Bundesländer im Bundesrat.

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften bewerteten die Agenda 2010 als „sozial unausgewogen“ und „nutzlos für den Arbeitsmarkt“. Sie warnten vor erheblichen gesellschaftlichen Verwerfungen, insbesondere durch die Absenkung der Arbeitslosenhilfe auf Sozialhilfeniveau und die Verschärfung der Zumutbarkeitsregeln für die Arbeitsaufnahme. Danach müssen Hartz-IV-Empfänger praktisch jeden Job zu fast jedem Lohn annehmen. Die Grenze nach unten ist nur die Sittenwidrigkeit. Aber die Gewerkschaften wandten sich nicht gegen das gesamte Gesetzespaket. Sie unterstützten zum Beispiel die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe.

Dagegen, dass die Lasten einseitig den Beschäftigten, Erwerbslosen und Rentnern aufgebürdet werden, organisierten die Gewerkschaften nun den Protest. Bei einer Unterschriften-Aktion der DGB-Gewerkschaften unter dem Motto „Arbeitnehmerbegehren für Arbeit und soziale Gerechtigkeit“ zeigten mehr als 500.000 Arbeitnehmer ihre Ablehnung. Auch die im Laufe des Jahres anhaltenden und dezentral organisierten „Montags-Demonstrationen“ veranlassten die Politik nicht, ernsthaft über Korrekturen an den Hartz-Gesetzen nachzudenken. Die DGB-Regionen unterstützten vielerorts diese Aktivitäten.

Im Jahr 2005 wurde die Grenze von fünf Millionen Arbeitslosen überschritten. Rot-Grün verlor eine Reihe von Landtagswahlen. Gleichzeitig entstand die „Wahlalternative für Arbeit und soziale Gerechtigkeit“, die aus den Hartz-Protesten hervorging. Der DGB grenzte sich von dieser Wahlalternative ab, obwohl sie zum Teil ähnliche Ziele verfolgte. Einer der Gründe war, dass sich die Wahlalternative als reine Oppositionspartei verstand. Ein anderer war und ist die parteipolitische Unabhängigkeit des DGB.

DGB stellt Reformagenda vor

Das Motto zum 1. Mai 2003 lautete: „Reformen Ja! Sozialabbau Nein Danke“. Auf der zentralen Maikundgebung des DGB unter Anwesenheit von Bundeskanzler Schröder präsentierte der DGB eine eigene Reformagenda mit dem Titel „Mut zum Umsteuern“.  Zudem startete der DGB eine Kampagne unter dem Slogan „Menschlich modernisieren – gerecht gestalten“. Dazu kam ein bundesweiter Aktionstag am 24. Mai 2003, der den Unmut der gewerkschaftlichen Basis über die Agenda 2010 verdeutlichte.

Besonders eindrucksvoll war die Demonstration am europäischen Aktionstag am 3. April 2004 für ein soziales Europa der Gerechtigkeit. Mehr als eine halbe Million Menschen folgten dem Aufruf der Gewerkschaften „Aufstehn, damit es endlich besser wird!“. Gleichzeitig demonstrierten Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter in Rom, Ljubljana, London, Athen und vielen anderen Städten Europas, gegen Sozialabbau.


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