Jedes Jahr geben Bund, Länder und Kommunen 400 bis 450 Milliarden Euro für die Anschaffung von Waren und Dienstleistungen aus - und oft bekommen Firmen den Zuschlag, die keinen Tarifvertrag anwenden. Das muss sich ändern, fordert DGB-Vorstand Stefan Körzell: "Der Staat, der Aufträge an nicht tariftreue Betriebe vergibt, macht sich zum Komplizen beim Lohndumping."
DGB/budabar/123rf.com
Staatsaufträge nur noch an tariftreue Unternehmen zu vergeben: Damit würde die Politik ein deutliches Zeichen pro Tarifbindung setzen und unterstreichen, wie wichtig ihr Tarifverträge und Gute Arbeit sind.
Der DGB hat nun Eckpunkte für eine Bundesregelung zur Tariftreue in der öffentlichen Auftragsvergabe vorgelegt. Zentrale Forderung: Aufträge der öffentlichen Hand sollen nur noch an Unternehmen gehen, die Tarifverträge anwenden. Der (niedrigste) Preis darf kein alleiniges Zuschlagskriterium sein. Berücksichtigt werden müssen ebenso
"Gute Löhne und anständige Arbeitsbedingungen gibt es nur mit Tarif. Gerade in der Corona-Krise wurde deutlich: Anerkennung braucht nicht nur Applaus, sondern vor allem eine gute Bezahlung", sagt DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. "Seit Mitte der 1990er Jahre gilt für immer weniger Beschäftigte und Betriebe in Deutschland noch ein Tarifvertrag. Der Staat, der Aufträge an nicht tariftreue Betriebe vergibt, macht sich zum Komplizen beim Lohndumping.
Wir brauchen kein Bedauern der Politik, weil die Tarifbindung zurückgeht, wir brauchen eine Politik, die mit gutem Beispiel vorangeht – nicht nur in den Ländern, sondern auch im Bund. Wenn öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden, die Tarifverträge anwenden, stärkt das die Beschäftigten und auch die Geltung von Tarifverträgen. Die in der Branche üblichen Tarifstandards werden gesichert, Tarifdumping durch den Staat verhindert. Zugleich haben die Unternehmer einen Anreiz, in Arbeitgeberverbände einzutreten.“
Jahr für Jahr geben die Vergabestellen des Bundes, der Länder und der Kommunen 400 - 450 Milliarden Euro für die öffentliche Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen aus. Damit verfügt der Staat über eine enorme Nachfragemacht. Der Staat als öffentlicher Auftraggeber ist allerdings kein normaler Marktteilnehmer. Er darf sich nicht allein von kurzfristigen Kostenüberlegungen leiten lassen. Vielmehr muss er seiner besonderen Vorbildrolle dadurch gerecht werden, dass er Steuergelder verantwortungsvoll bei der öffentlichen Auftragsvergabe verwendet und soziale und ökologische Kriterien berücksichtigt. Dabei geht es aus gewerkschaftlicher Perspektive vor allem um den Schutz der Beschäftigten vor Preisunterbietung durch Lohndumping und die Verhinderung eines Unterlaufens hiesiger sowie internationaler arbeits- und sozialrechtlicher Standards.