Deutscher Gewerkschaftsbund

26.03.2024

DGB-Stellungnahme zur CO2-Abscheidung, Speicherung und Nutzung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat Eckpunkte für eine Carbon Management Strategie und die Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes vorgelegt und will damit rechtliche Rahmenbedingungen für die zügige Anwendung von CO2-Abscheidung, Speicherung und Nutzung schaffen. Der DGB sieht CCU/S-Technologien als ein Baustein einer umfassenden Transformationsstrategie und hat sich mit einer Stellungnahme zu Wort gemeldet.

CO2-Vermeidung und Reduktion vor Abscheidung

Seit Jahrzehnten gibt es eine intensive Debatte über CCU/S-Verfahren. Hauptkritikpunkt an der Technologie: CCU/S führt zu Lock-in Effekten und verlängert künstlich fossile Energieerzeugung oder Produktionsverfahren. Für den DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften ist klar, es muss alles dafür getan werden, damit CO2 vermieden und reduziert wird. Aber in bestimmten Sektoren wie beispielsweise der Kalk- und Zementindustrie oder der Müllverbrennung kommen wir um den Einsatz von CCU/S-Verfahren nicht herum. Denn hier lassen sich ein Teil der Emissionen nach heutigem technischem Stand prozessbedingt nicht vollständig vermeiden.

Gleichzeitig sind wir auf die Produkte der Grundstoffindustrie angewiesen, um beispielsweise Zement zu produzieren, der für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums notwendig ist, den Infrastrukturausbau voranzutreiben oder wichtige Vorprodukte für die Energiewende bereitzustellen. Es wäre niemandem geholfen, weder der Industrie, den Beschäftigten noch dem Klima, wenn hierzulande CCU/S-Technologien nicht zum Einsatz kommen können. Deshalb begrüßt der Deutsche Gewerkschaftsbund die Initiative der Bundesregierung die rechtlichen Rahmenbedingungen für die zügige Anwendung von CCU/S-Technologien zu schaffen.

Finanzierungsfrage klären und geschlossene Kohlenstoffkreisläufe etablieren

Allerdings darf die Bundesregierung hier nicht stehenbleiben. Es müssen gezielt öffentliche Mittel bereitgestellt werden, um Teile des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu transformieren, die Klimaziele zu erreichen und langfristig hochwertige Beschäftigung zu sichern und auszubauen. Hier darf es nicht zu einer Kannibalisierung kommen. Die Fördermittel, die für den CCU/S-Hochlauf vorgesehen sind, dürfen nicht die finanzielle Unterstützung beeinträchtigen, die für die Dekarbonisierungsmaßnahmen geplant sind.

Neben der Speicherung muss das langfristige Ziel einer CCU/S-Förderung sein, geschlossene Kohlenstoffkreisläufe aufzubauen. Kohlenstoff, der bei bestimmten Produktionsverfahren abgeschieden wird, sollte für weitere stoffliche Verwertungszwecke genutzt werden. Das ist nicht nur ökologisch nachhaltig, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll. Dafür braucht es dezentrale Zwischenspeicher auch an Land (z. B. an Industrieparks).

Gute Arbeit in den Blick nehmen

Für den DGB ist es von entscheidender Bedeutung, dass beim Hochlauf von CCU/S-Verfahren von Anfang an die Beschäftigungsperspektive mitgedacht wird. Diese wird in den Eckpunkten für eine CMS allerdings nicht adressiert, obwohl schon heute absehbar ist, dass für den Einsatz von CCU/S-Technologien Fachkräfte mit neuen Qualifikationen benötigt werden. Aus Sicht des DGB braucht es frühzeitige Qualifizierungs- und Weiterbildungsstrategien, ein Fachkräftemonitoring, eine Konditionierung der Fördermittel an Tarifbindung und Standorttreue sowie eine frühzeitige Beteiligung der Beschäftigten über die Gremien der Mitbestimmung.

Staatliches Engagement beim (europäischen) Infrastrukturaufbau

Eine funktionierende CO2-Pipeline-Infrastruktur ist die Voraussetzung für den CCU/S-Hochlauf und eine engere europäische Zusammenarbeit im Bereich Carbon Management. Eine Anbindung an Speicher im europäischen Ausland, wie etwa nach Norwegen, ist erforderlich, weil in Deutschland geeignete CO2-Speicher auf absehbare Zeit noch nicht zur Verfügung stehen.

Beim Aufbau und der Nutzung einer CO2-Infrastruktur muss dem privatwirtschaftlichen Interesse klare Grenzen gesetzt werden. Eine staatliche Beteiligung beim Infrastrukturaufbau und der Betreibung würde hier zur Maximierung des Gemeinwohlinteresses beitragen. In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass die Haftung für die Risiken von CCU/S z.B. bei Leckagen oder anderen Schäden bei den betreibenden Unternehmen liegt. Mit dem Einsatz solcher neuen Technologien können neben dem beabsichtigten Nutzen neue und unvorhersehbare Risiken entstehen, die konstant überprüft und antizipiert werden müssen.


Die Stellungnahme zum Download:

2024_03_20_ DGB Stellungnahme CMS-KSpG.pdf (PDF, 117 kB)

Das BMWK hat Eckpunkte für eine Carbon Management Strategie und die Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes vorgelegt und will damit rechtliche Rahmenbedingungen für die zügige Anwendung von CO2-Abscheidung, Speicherung und Nutzung schaffen. Der DGB sieht CCU/S-Technologien als ein Baustein einer umfassenden Transformationsstrategie und hat sich mit einer Stellungnahme zu Wort gemeldet.


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