Deutscher Gewerkschaftsbund

23.06.2016
klartext 25/2016

Mindestlohn muss steigen

Zum ersten Mal seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes muss die Mindestlohnkommission über die Anpassung der gesetzlichen Lohnuntergrenze befinden. Der DGB-klartext meint: Höchste Zeit für eine Mindestlohnanhebung!

Ballons mit Mindestlohn-Logo DGB

DGB/Simone M. Neumann

Wie hoch wird er steigen? Zum ersten Mal seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes muss die Mindestlohnkommission über die Anpassung der Lohnuntergrenze befinden und bis zum 30.06. einen schriftlich begründeten Beschluss vorlegen. Dann entscheidet die Bundesregierung, ob sie diesen per Rechtsverordnung umsetzt oder nicht. Eigene Vorschläge darf das Bundesarbeitsministerium nicht machen. Es gilt nur hopp oder topp, denn der Gesetzgeber wollte diesen Anpassungsprozess aus der Politik heraushalten und den Sozialpartnern überlassen.

"Es geht nicht um Peanuts"

Wie eine Einigung in der Mindestlohnkommission aussehen könnte, darüber wird im Moment diskutiert. Vorgegeben ist neben einer Gesamtabwägung die nachlaufende Orientierung am Tarifindex des Statistischen Bundesamtes auf Stundenbasis ohne Sonderzahlungen. Während die Arbeitnehmerseite auch Tarifabschlüsse aus der Metall- und Elektrobranche sowie dem Öffentlichen Dienst einbeziehen will, die nur noch nicht auf dem Gehaltszettel der Beschäftigten angekommen sind, lehnen die Arbeitgeber das ab. Hier geht es nicht um Peanuts. Der Abschluss in der Metall- und Elektrobranche würde einer Anhebung des Mindestlohns um rund 4 Cent entsprechen, der des Öffentlichen Dienstes um etwa 6 Cent. 10 Cent, die die ArbeitgebervertreterInnen den Beschäftigten im Niedriglohnsektor vorenthalten wollen. Fakt ist: Die beiden Tarifabschlüsse wurden vor dem maßgeblichen Stichtag 30.06. abgeschlossen. Auch wenn sie erst danach gelten, sollten sie mit in die Berechnung der Mindestlohnanhebung einfließen: Die Beschäftigten können bereits jetzt mit der Erhöhung ihrer Entgelte rechnen und Ausgaben planen. Einmalzahlungen erhalten sie rückwirkend für die Zeit vor Juli 2016. Dass es so lange dauert, bis etwa die zum 01.03.2016 beschlossene Tariferhöhung im Öffentlichen Dienst auf dem Konto der Beschäftigten ankommt (voraussichtlich im August), hat auch mit technischen Gründen zu tun. Das darf aber nicht dazu führen, dass dieser Abschluss nicht mehr für die Mindestlohn-Anhebung zugrunde gelegt wird.

Ein höherer Mindestlohn hilft nicht nur den Niedriglohnbeziehern, besser über die Runden zu kommen. Im ersten Jahr nach Einführung des Mindestlohns stiegen die Löhne der Un- und Angelernten überdurchschnittlich (siehe Grafik), aber auch die FacharbeiterInnen konnten sich über ein deutliches Lohnplus freuen.

Grafik

DGB (Daten: Statistisches Bundesamt; eigene Berechnungen)

Mindestlohn-Erhöhung bringt Kaufkraft-Plus

Die Anhebung des Mindestlohnes um einen Cent bedeutet einen Kaufkraftgewinn von 70 Millionen Euro jährlich! Das stärkt die Steuereinnahmen und das soziale Sicherungssystem. Zudem fließt das Geld der Geringverdiener nicht in Sparanlagen, sondern direkt in den Konsum. Kein Wunder, dass die gute Konjunktur derzeit zu Zwei Dritteln von der Binnennachfrage getragen wird. Um ein 2. Standbein neben dem vom Export getragenen Wachstum zu haben, ist ein Schub für die Binnennachfrage wünschenswert. Das stärkt auch die Steuereinnahmen und das soziale Sicherungssystem. Außerdem ist es überfällig, dass der Lohnabstand zwischen Industrie und privaten Dienstleistungsbereichen schrumpft. Also: Höchste Zeit für eine Mindestlohnanhebung!


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