Deutscher Gewerkschaftsbund

02.03.2017
Tarifverträge

14 Punkte für mehr Tarifbindung

Tarifverträge verbessern die Löhne, Gehälter und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Doch die Tarifbindung in Deutschland geht zurück, weil immer mehr Arbeitgeber sich aus der Verantwortung stehlen und keine Tarifverträge mehr abschließen. Der DGB meint: Der Gesetzgeber muss Rahmenbedingungen schaffen, die die Tarifbindung wieder stärken.

Im Vordergrund Handschlag; im Hintergrund mehrere Menschen

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"Die Stärkung der Tarifbindung ist durch gesetzliche Rahmenbedingungen deutlich zu verbessern", heißt es in den Positionen zur Stärkung der Tarifbindung des DGB (Download weiter unten).

Liste mit konkreten Maßnahmen: OT-Mitgliedschaften zurückdrängen

Dazu schlägt der DGB insgesamt 14 konkrete Maßnahmen vor. Dazu gehört etwa, dass so genannte OT-Mitgliedschaften eingeschränkt werden sollen. Mit OT-Mitgliedschaften ("Mitgliedschaften ohne Tarifbindung") bieten Arbeitgeberverbände den Unternehmen Mitgliedschaften an, bei denen sie zwar von den Services und Netzwerken der Arbeitgeberverbände profitieren – an Tarifverträge, die von den Arbeitgeberverbänden abgeschlossen wurden, müssen sie sich mit einer OT-Mitgliedschaft aber nicht halten.

Verbandsklagerecht einführen

Ein weiterer Vorschlag des DGB: Gewerkschaften sollten ein Verbandsklagerecht bekommen, wenn sich ein Unternehmen nicht an den Tarifvertrag hält und Tarifbruch begeht. So müsste nicht jede/r einzelne Beschäftigte selbst gegen die Verstöße des Arbeitgebers klagen.

"Tarifverträge sind ein wichtiger Bestandteil der sozialen Gerechtigkeit. Sie bieten Beschäftigten nicht nur mehr Geld, mehr Urlaub, bessere Arbeitszeiten, sie bieten vor allem mehr Sicherheit. Vielen Menschen ist das ein zentrales Anliegen", so der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. "Die Kanzlerin hat sich deutlich für höhere Tarifbindung ausgesprochen, die SPD hat es sich auf die Fahne geschrieben. Unsere Vorschläge würden genau das bewirken: eine Stärkung der Tarifbindung."


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