Warum ist die Zahl der Minijobs im ersten Jahr mit gesetzlichem Mindestlohn so stark gesunken? Weil der Mindestlohn Jobs kostet – wie seine Gegner behaupten? Mitnichten. Eine Studie der Bundesagentur für Arbeit zeigt: Kaum ein Minijobber ist arbeitslos geworden, dafür hat die Mehrheit bessere Jobs bekommen.
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Ein Jahr nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat sich gezeigt: Die Unkenrufe der Mindestlohn-Gegner waren unbegründet – die Beschäftigung ist nach Einführung des Mindestlohns gestiegen, nicht gesunken. Nur in einem Bereich gab es tatsächlich einen Rückgang an Stellen: Rund 100.000 Minijobs weniger gab es Ende 2015 im Vergleich zum Vorjahr. Die Mindestlohn-Gegner sahen sich zumindest bei diesen Zahlen in ihrer Argumentation bestätigt, die Lohnuntergrenze koste Jobs im Niedriglohnbereich.
Die Gewerkschaften hingegen waren der Meinung, die Minijobberinnen und Minijobber seien nicht arbeitslos geworden – im Gegenteil: Ihre Stellen seien in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt worden.
Die Ansicht der Gewerkschaften wird jetzt von einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bestätigt. Das IAB ist die Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit (BA) und hat sich genau angeschaut, was aus den weggefallenen Minijob-Stellen geworden ist: Insgesamt gab es 2015 im Vergleich zum Vorjahr 102.060 weniger Minijobs. Eine deutliche Mehrheit der Minijobberinnen und Minijobber ist aber weiterhin in einem Arbeitsverhältnis – und fast 90 Prozent dieser Gruppe haben jetzt statt eines Minjobs eine sozialversicherungspflichtige Stelle. Dieser positive Trend sei in allen Branchen zu beobachten, so das IAB. Nicht einmal vier Prozent der ehemaligen Minijobberinnen und Minijobber sind in 2015 tatsächlich arbeitslos geworden und beziehen jetzt Arbeitslosengeld I oder II.
Bei 39,5 Prozent der ehemaligen Minijob-Beschäftigten vermerkt das IAB "Ziel unbekannt". In dieser Gruppe seien aber, so betont das IAB, keine Arbeitslosen mit Bezug von Arbeitslosengeld oder Hartz IV. Es handele sich beispielsweise um Fälle von ehemaligen Minijobbern, die unter Umständen eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen hätten, ins Ausland gegangen seien oder sich jetzt im Ruhestand befänden.