Mega-Reiche nicht länger verschonen!
Anfang der Woche wurde vor dem Bundesverfassungsgericht über die Erbschaftsteuer verhandelt. Ein wesentlicher Verhandlungsgegenstand: Die Sonderregelungen im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz, die vererbtes Unternehmer-Vermögen von der Steuer verschonen.
Besonders krass ist die Ausnahme durch die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung. Sie führt regelmäßig dazu, dass insbesondere Unternehmensvermögen im Wert von mehr als 26 Millionen Euro steuerfrei übertragen werden kann. Dazu muss der Erbe Barvermögen oder Wertpapiere, die eigentlich für die Steuerzahlung genutzt werden könnten, rechtzeitig auf vermögenslose Kinder übertragen, um aus dem Schneider zu sein.
Auch Privatvermögen, das man rechtzeitig in Unternehmensvermögen umwandelt, muss nicht zur Steuerzahlung herangezogen werden. Selbst wenn es sich um Anteile an hochprofitablen Unternehmen handelt, spielen darüber hinaus auch künftige Gewinne und Dividendenerträge für die Entrichtung der Steuer keine Rolle.
Diese Ausnahmen begünstigen vor allem Mega-Reiche, die den Großteil der Unternehmensvermögen halten. Sie führen dazu, dass die ohnehin schon sehr ungleiche Vermögensverteilung in Deutschland noch verschärft wird. Die Hälfte des Privatvermögens in Deutschland wurde mittlerweile geerbt. Von den jährlich 400 Milliarden Euro Erbmasse geht ca. die Hälfte an die reichsten zehn Prozent (DIW). Die Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer fördert leistungslosen Reichtum, lässt Mega-Reiche mit geringeren Steuerzahlungen davonkommen, als Durchschnittserb*innen und steht auch Anreizen für innovatives Unternehmertum entgegen. Schließlich müssen Unternehmer*innen, die aus eigenen Mitteln neu gründen oder ein Unternehmen zur Weiterführung aufkaufen, dafür viel Geld investieren, während Erb*innen (unabhängig von ihrer unternehmerischen Qualifikation) ein Unternehmen ganz umsonst zufällt.
Für die Allgemeinheit verursachen die Ausnahmen für Unternehmenserb*innen jedes Jahr Mindereinnahmen von rund neun Milliarden Euro. Damit stehen die Ausnahmen im Subventionsbericht der Bundesregierung auf Platz eins der teuersten Steuersubventionen. Den Bundesländern, denen die Erbschaftsteuer zusteht, fehlt das Geld bei der Schaffung besserer Bildung, Krankenhäuser und Infrastruktur.
Gerechtfertigt werden die Ausnahmen für Betriebsvermögen damit, dass eine Steuerzahlung den Erb*innen die Mittel entziehen würde, um das Unternehmen fortzuführen und Arbeitsplätze zu erhalten. Tatsächlich konnte die Gefährdung eines Unternehmens durch die Erbschaftsteuer aber auch lange vor dem Inkrafttreten der geltenden Ausnahmen nie nachgewiesen werden. Für außerordentliche Lasten greifen Unternehmen üblicherweise auf ihre Hausbank, auf Rückstellungen oder künftige Gewinne zurück. Das wäre zur Not auch für die Zahlung der Erbschaftsteuer möglich.
Für uns ist deshalb klar: Die Bundesregierung muss zügig eine Erbschaftsteuerreform vorlegen, die die Länderkassen stärkt, indem sie die Sonderregeln für Unternehmenserb*innen abschafft. Sollte nachgewiesenermaßen die Weiterführung eines Unternehmens gefährdet sein, sollten großzügige Stundungsregeln greifen, sodass Arbeitsplätze in keinem Fall gefährdet wären.