Milliardenschäden durch Mindestlohnbetrug

Datum

Dachzeile klartext Nr. 28/2026

Rund 6 Millionen Beschäftigte in Deutschland arbeiten zum Mindestlohn – vor allem im Gastgewerbe, im Handel und in der Landwirtschaft. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 13,90 Euro pro Stunde und steigt im kommenden Jahr auf 14,60 Euro. Doch der Mindestlohn kann nur dann seine soziale Schutzfunktion entfalten, wenn er bei den Beschäftigten auch tatsächlich ankommt. Genau daran mangelt es seit Jahren – und das mit enormen Folgen für Beschäftigte und die Allgemeinheit.

Seit Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 haben durchschnittlich rund 2 Millionen Beschäftigte jährlich nicht den ihnen zustehenden Lohn erhalten. Besonders betroffen sind Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte, Frauen sowie Beschäftigte in Ostdeutschland.

Exklusive Berechnungen von uns zeigen das ganze Ausmaß: In den zehn Jahren von 2015 bis einschließlich 2024 beläuft sich der Gesamtschaden durch Mindestlohnverstöße auf rund 64 Milliarden Euro. Davon entfielen rund 22 Milliarden Euro auf entgangene oder zu niedrig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge und weitere 7 Milliarden Euro auf entgangene Einkommensteuereinnahmen. Die unmittelbar Betroffenen – die Beschäftigten selbst – haben netto rund 35 Milliarden Euro weniger erhalten, als ihnen bei ordnungsgemäßer Lohnzahlung zugestanden hätte. Unrechtmäßige Abweichungen von vertraglich vereinbarten Löhnen oberhalb des Mindestlohns sind nicht mit einbegriffen, weshalb davon ausgegangen werden muss, dass die gesamtwirtschaftliche Schadenssumme aller unrechtmäßigen Lohnauszahlungen deutlich höher liegt.

Diese Zahlen gewinnen besonderes Gewicht vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Debatte über Einschnitte bei den Sozialversicherungen und den Abbau sozialer Leistungen. Ein Teil der Finanzierungslücken geht auf kriminelles Handeln von Arbeitgebern zurück, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen.

Mindestlohnbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern muss konsequent verfolgt werden. Statistisch gesehen wird jedes Unternehmen in Deutschland nur alle 140 Jahre einmal kontrolliert. Eine wirkungsvolle Abschreckung ist unter diesen Bedingungen nicht möglich. Die für Kontrollen zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls weist derzeit rund 2.500 unbesetzte Planstellen auf. Wir fordern daher ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Stärkung der Rechtsdurchsetzung. Die Kapazitäten der FKS müssen deutlich ausgebaut werden. Nötig sind risikoorientierte und verdachtsunabhängige Kontrollen, schnelle Sanktionen, ein besseres Hinweisgebersystem, engere Behördenkooperation und weitere Schwerpunktstaatsanwaltschaften – für eine konsequente Rechtsdurchsetzung und wirksame Abschreckung.

Der gesetzliche Mindestlohn ist und bleibt ein wichtiges Instrument zum Schutz vor Lohndumping – aber er ist nicht das Maß aller Dinge. Dauerhaft gute Löhne und faire Arbeitsbedingungen entstehen vor allem durch Tarifverträge. Wir appellieren daher an die Politik, die Tarifbindung entschieden zu stärken und Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen tariflich gesicherte Beschäftigung zur Regel und nicht zur Ausnahme wird.

zurück

Bleib informiert!

Gute Arbeit, Geld, Gerechtigkeit - Abonniere unseren DGB einblick-Newsletter, dann hast du unsere aktuellen Themen immer im Blick.

Mit der Anmeldung wird dem Erhalt der ausgewählten Newsletter zugestimmt. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung können in unserer Datenschutzbestimmungen nachgelesen werden.