Deutscher Gewerkschaftsbund

13.02.2018
Betriebsrat

Betriebsratswahlen im Handwerk: Mitreden, mitgestalten, mitbestimmen

Mit einem Betriebsrat wählen die Beschäftigten aus ihrer Mitte Kolleginnen und Kollegen, die die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber vertreten. Ab fünf Beschäftigten im Betrieb wird ein Betriebsrat gewählt. So steht es im Betriebsverfassungsgesetz. Auch in kleinen und mittleren Handwerksbetrieben haben die Arbeitnehmer/innen also das gesetzlich verbriefte Recht auf einen Betriebsrat.

Das lesen Sie in diesem Artikel:

Pflasterer verlegt Granitpflaster

DGB/Simone M. Neumann

Betriebsräte haben wichtige Mitbestimmungsrechte – auch bei vielen Themen, die für Handwerkerinnen und Handwerker wichtig sind: Arbeitszeit, Prämien, Leistungslohn, Arbeitsschutz, Arbeitskleidung, Weiterbildung oder Beschäftigungssicherung. Der Betriebsrat wird alle vier Jahre neu gewählt – die nächsten Betriebsratswahlen finden finden in Deutschland wieder turnusgemäß 2022 statt.

Einen Betriebsrat neu gründen können Beschäftigte aber jederzeit. Wir zeigen, wie Handwerkerinnen und Handwerker zu einem Betriebsrat kommen und warum er auch für sie wichtig ist.

Betriebsrat – brauchen wir das? Mit Betriebsrat immer im Vorteil sein!

Reicht nicht auch eine Abmachung per Handschlag mit dem Meister? Und lässt sich in mittleren Betrieben eine informelle Arbeitnehmervertretung nicht viel unkomplizierter wählen, als ein offizieller Betriebsrat?

Wir machen den Fakten-Check:

Behauptet wird oft, dass gerade kleine Handwerksbetriebe keinen Betriebsrat brauchen, weil Meister/innen und Gesell/innen einen guten „direkten Draht“ zueinander haben – und Abmachungen mit den Beschäftigten auch persönlich ohne Betriebsrat getroffen werden können.

Fakt ist, dass nur ein Betriebsrat rechtlich verbindliche Betriebsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber abschließen kann. Wenn sich beide Seiten auf eine Regelung einigen, ist es auch im Interesse beider Seiten, dass diese Abmachungen klar definiert und verbindlich sind.

Behauptet wird oft, dass ein kleiner Handwerksbetrieb, in dem es keine Probleme und keine Unstimmigkeiten gibt, auch keinen Betriebsrat braucht. Wenn Betriebsinhaber/innen, Meister/innen und Gesell/innen seit Jahren gut miteinander klar kommen und die Arbeitsabläufe gut und fair geregelt sind, könne man auf einen Betriebsrat auch verzichten.

Fakt ist, dass Betriebsräte immer helfen – egal ob es in Ihrem Handwerksbetrieb gut oder schlecht läuft. In Ihrem Betrieb ist alles in Ordnung? Gut. Dann kann ein Betriebsrat innovative Ideen der Beschäftigten einbringen, bestehende gute Regelungen absichern und mit verbindlichen Betriebsvereinbarungen Gutes noch besser machen.

Behauptet wird oft, dass Betriebsräte zwar in großen Betrieben sinnvoll sind, in kleinen und mittleren Betrieben aber für Probleme sorgen können. Außerdem sei eine nach dem Betriebsverfassungsgesetz durchgeführte Betriebsratswahl in kleinen und mittleren Betrieben viel zu aufwendig und kompliziert – und eine informelle Vertretung einfacher zu wählen

Fakt ist, dass Betriebsräte die Interessen der Belegschaft vertreten. Wenn sie Probleme ansprechen, dann deshalb, weil diese Probleme tatsächlich da sind – und gelöst werden können. Für kleinere Betriebe gibt es außerdem ein vereinfachtes Wahlverfahren. Und nur offiziell gewählte BR können rechtsverbindliche Betriebsvereinbarungen abschließen.

Der Erfolg eines Handwerksbetriebs hängt in erster Linie von der Motivation seiner Mitarbeiter/innen ab. Ein Betriebsrat sorgt für Mitbestimmung und Beteiligung der Beschäftigten. Denn sie sind es, die das Handwerk zu dem machen, was es ist.

Mitbestimmung auch im Handwerk

Die meisten Menschen in Deutschland arbeiten in kleinen und mittleren Betrieben – zum Beispiel in typischen Handwerksbetrieben.

Klar ist: Auch sie haben dieselben Arbeitnehmerrechte wie Beschäftigte in großen Unternehmen. Zu diesen Rechten gehört die betriebliche Mitbestimmung über Betriebsräte – mit all ihren Vorteilen. Im Handwerk können Arbeitnehmer/innen neben der betrieblichen Mitbestimmung über Betriebsräte auch als Arbeitnehmervertreter/innen in den Handwerkskammern und ihren Ausschüssen aktiv werden und mitbestimmen.

Die erste Betriebsratswahl

In Ihrem Betrieb gibt es noch keinen Betriebsrat? Sie und Ihre Kolleg/innen wollen einen Betriebsrat gründen? Die DGB-Gewerkschaften helfen Ihnen vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Wahl.

  • Gemeinsam mit Ihnen bereiten wir die Wahl vor und zeigen Ihnen Schritt für Schritt den Weg bis zur ersten Betriebsratssitzung.
  • Gemeinsam mit Ihnen schauen wir, welche Informationen und Materialien aus unserem vielfältigen Angebot für Sie und Ihren Betrieb passen.
  • Gemeinsam mit Ihnen werben wir in Ihrem Betrieb für die Vorteile einer Betriebsratswahl.
  • Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir Ihre Kommunikation gegenüber dem Arbeitgeber.

Ob Bäckerei, Malerbetrieb oder Kfz-Werkstatt: die DGB-Gewerkschaften helfen bei der Gründung eines Betriebsrats.

Keine Sorge vor der Erstwahl des Betriebsrates

Alles sicher im Griff: Das Betriebsverfassungsgesetz schützt alle, die an der Betriebsratsgründung beteiligt sind Keine Sorge vor der Gründung eines Betriebsrats: Nicht erst als gewählte Betriebsrätin oder gewählter Betriebsrat schützt Sie das Betriebsverfassungsgesetz.

Das Gesetz ist bei der Betriebsratswahl auf Ihrer Seite

Sowohl ein Wahlvorstand, der die Wahl vorbereitet, als auch Kandidatinnen und Kandidaten haben spezielle Rechte. Jedes Betriebsratsmitglied genießt einen besonderen Kündigungsschutz ab der Kandidatur bis zu einem Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Gremium. Und wenn es sein muss, leisten die DGB-Gewerkschaften Rechtsschutz für ihre Mitglieder. Denn auch wenn es Konflikte gibt, müssen Betriebsräte sich gegenüber dem Arbeitgeber behaupten. Dabei haben sie die Belegschaft, ihre zuständige DGB-Gewerkschaft und das Gesetz im Rücken.

Einen Betriebsrat gründen ist Ihr gutes Recht

Ein Betriebsrat macht genau den Ort sozialer, gerechter, sicherer und demokratischer, an dem wir einen Großteil unserer Zeit verbringen: unseren Arbeitsplatz. Ein Betriebsrat ist Ihr gutes Recht – lassen Sie sich diese Chance und die Vorteile der Mitbestimmung nicht entgehen. Mitbestimmen heißt aktiv werden. Wenn Sie eine starke Stimme im Betrieb wollen, werden Sie aktiv – und wir unterstützten Sie bei der Betriebsratsgründung.

Ein Betriebsrat bringt konkrete Vorteile

Die durchschnittlichen Löhne sind in Betrieben mit Betriebsrat mehr als zehn Prozent höher, als in Betrieben ohne Betriebsrat – in den unteren Verdienstgruppen beträgt der Unterschied sogar fast 15 Prozent. Außerdem gibt es in Unternehmen mit Arbeitnehmervertretung häufiger Weiterbildungsangebote und bessere Ausbildung: In Betrieben mit Betriebsrat sind laut DGB-Ausbildungsreport rund 85 Prozent der Auszubildenden mit ihrer Ausbildung zufrieden, in Betrieben ohne Betriebsrat nicht einmal 67 Prozent.

Kennen Sie das?

  • Bei der Bezahlung in Ihrem Betrieb gibt es willkürliche „Nasenprämien“? Ein Betriebsrat kann für transparente Entgeltregelungen sorgen. Seine Mitbestimmungsrechte umfassen auch Leistungslohn und Zulagen.
  • Wieder mal Überstunden, Wochenendarbeit oder Nachtschichten gehabt? Arbeitszeitgestaltung ist ein mitbestimmungspflichtiges Thema. Das heißt: Der Betriebsrat redet hier ein Wort mit.
  • Sicherheits- oder Arbeitskleidung müssen Sie selbst bezahlen? Ein Betriebsrat sorgt dafür, dass der Arbeitgeber Ihnen alles stellt, was Sie für einen ordnungsgemäßen und sicheren Arbeitsplatz brauchen. Er bestimmt außerdem bei Unfallverhütung und Arbeitsschutzmaßnahmen mit.

Wandel im Handwerk: mitbestimmt

Der anhaltende Strukturwandel im Handwerk sorgt dafür, dass immer mehr handwerkliche Großunternehmen entstehen – bis hin zu ganzen Unternehmensgruppen oder gar Handwerkskonzernen.

Solche großen Handwerksunternehmen und -strukturen bieten für die betriebliche Mitbestimmung besondere Möglichkeiten und Chancen. So können nach dem Betriebsverfassungsgesetz beispielsweise Gesamt- oder Konzernbetriebsräte (GBR, bzw. KBR) gegründet werden. Wenn ein GBR oder KBR existiert, kann dieser Betriebsratsgründungen in einzelnen Betrieben der Unternehmensgruppe anstoßen, in denen es bisher noch keinen Betriebsrat gibt.

Unternehmensgruppen entstehen und wachsen häufig durch Betriebs- und Unternehmenszukäufe. Oft finden sich so innerhalb einer Unternehmensgruppe Betriebe mit starken Betriebsratsstrukturen und Betriebe mit eher schwach ausgeprägter betrieblicher Mitbestimmung. GBR und KBR können sich in solchen Unternehmensgruppen dafür einsetzen, dass die betriebliche Mitbestimmung in allen Betrieben des Unternehmens gleich stark gelebt wird.

In Betrieben ab 200 Beschäftigten gibt es außerdem ein von der Arbeit freigestelltes Betriebsratsmitglied: Je größer der Betrieb, desto mehr freigestellte Betriebsräte, die dann mit vollem Einsatz für die Interessen der Beschäftigten arbeiten.


Die fünf Handwerksgewerkschaften im DGB unterstützen ihre Mitglieder auch bei den Betriebsratswahlen. Starke Gewerkschaften bedeuten starke Betriebsräte – deshalb: Mitglied werden und Betriebsrat wählen!


Ab fünf Beschäftigten wird gewählt.

Ab fünf ständigen und wahlberechtigten Beschäftigten im Betrieb wird ein Betriebsrat gewählt. So schreibt es das Betriebsverfassungsgesetz vor. Und je mehr Mitarbeiter/innen ein Betrieb hat, desto größer ist das zu wählende Betriebsratsgremium. Aber welche Mitarbeiter/innen dürfen mitgezählt werden, um die Beschäftigtenzahl für die Betriebsratswahl zu ermitteln? Kommt Ihr Betrieb auf die benötigten fünf Beschäftigten? Und wer ist wahlberechtigt?

Grundsätzlich gilt: Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer/innen eines Betriebs, die 18 Jahre alt oder älter sind. Auszubildende sind bei den Betriebsratswahlen wahlberechtigt, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Teilzeitkräfte sind wahlberechtigt und werden bei der Beschäftigtenzahl voll mitgezählt. Aushilfsarbeitskräfte sind bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl mitzuzählen, wenn sie mindestens sechs Monate im Jahr beschäftigt sind.

Auch gekündigte Mitarbeiter/innen werden mitgezählt, wenn mit der Neubesetzung ihrer Stelle zu rechnen ist. Arbeitnehmer/innen in Elternzeit, sind zu berücksichtigen, wenn für sie nicht bereits eine Vertretung eingestellt worden ist. Leiharbeiter/innen haben aktives Wahlrecht, wenn am Wahltag feststeht, dass sie für länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden sollen. Auch bei der Beschäftigtenzahl können sie laut Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts mitgezählt werden.

Mehr Infos und Details gibt es in unserer FAQ zur Betriebsratswahl.

Betriebsrat wählen leicht gemacht

Die Neugründung, also die erstmalige Wahl eines Betriebsrats in einem Betrieb ist nicht kompliziert. Schon das normale Wahlverfahren lässt sich recht einfach umsetzen:

  1. Zunächst wird auf einer Betriebsversammlung ein Wahlvorstand gewählt. Dazu müssen mindestens drei Beschäftigte oder die Gewerkschaft einladen.
  2. Mindestens sechs Wochen vor der Wahl veröffentlicht der Wahlvorstand die Wählerlisten (also die Liste der Wahlberechtigten) und das Wahlausschreiben mit allen notwendigen Informationen. Einspruch gegen die Wählerlisten kann innerhalb von zwei Wochen erhoben werden.
  3. Die Wahlvorschläge (also die Kandidat/innen) werden spätestens eine Woche vor der Wahl bekannt gemacht.
  4. Nach der Wahl wird sofort ausgezählt und die Namen der gewählten Betriebsratsmitglieder im Betrieb ausgehängt.

In Betrieben bis 50 Beschäftigten gilt sogar ein vereinfachtes Wahlverfahren mit kürzeren Fristen – von der ersten Wahlversammlung bis zum Wahlergebnis dauert es dann nur sieben Tage: In einer ersten Wahlversammlung wird der Wahlvorstand gewählt. Dieser erstellt noch in der Versammlung die Wählerliste und schreibt die Wahl aus. Die Einspruchsfrist beträgt drei Tage. Auch die Wahlvorschläge werden in dieser Versammlung abgegeben und sofort danach veröffentlicht. Sieben Tage später findet eine zweite Versammlung statt, um den Betriebsrat geheim zu wählen.


Nach oben

Kontakt

DGB-An­sprech­part­ner*in­nen für das Hand­werk
Zwei Miniaturfiguren in Maler-Kleidung streichen einen Globus
DGB/Sirichai Puangsuwan/123rf.com
Hier finden Sie die gewerkschaftlichen Ansprechpartner für das Handwerk: beim DGB-Bundesvorstand und in den Bezirken.
weiterlesen …

Die An­sprech­part­ner*in­nen in den DGB-Mit­glieds­ge­werk­schaf­ten
Azubi und Auszubildender an Werkbank
Pexels/ Andrea Piacquadio
Hier finden Sie die gewerkschaftlichen Ansprechpartner*innen bei den DGB-Mitgliedsgewerkschaften für das Handwerk.
weiterlesen …

In­ter­ak­ti­ve Kar­te für das Hand­werk: Fin­de die Part­ner beim DGB und den Hand­werks­kam­mern
Ausblick auf die Deutschlandkarte: Finden Sie die Ansprechpartner im DGB Handwerk und in den Handwerkskammern
Nattapol_Sritongcom – stock.adobe.com / DGB Handwerk
Die regionalen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner von DGB und Handwerkskammern finden Sie in unserer interaktiven Karte. Suchen Sie nach Ort und Postleitzahl.
weiterlesen …

Prüfungswesen im Handwerk

Tutor, der zwei angehenden Elektriker*in anleitet
DGB/auremar/123rf.com
Wie kann ich Prüfer*in werden. Welche Voraussetzungen werden benötigt? Und was für Angebote gibt es für die Arbeit der Prüfenden? Alle Informationen dazu gibt es hier.
weiterlesen …

Magazin für das Handwerk

DGB Handwerksinfo bestellen und Rownload
DGB handwerk

Broschüren fürs Handwerk

DGB Handwerk: Bestellbutton für Broschüren der DGB Handwerkspolitik
DGB Handwerk

Perspektive Selbstverwaltung

PerSe - der Film

Was ist das Projekt PerSePlus? Im Erklärfilm kommen die Projektverantwortlichen, Akteure sowie Teilnehmer*innen des Projektes zu Wort. Ein Film von Arbeit und Leben und des Deutschen Gewerkschaftsbundes.

Logo des Projekts Perspektive Selbstverwaltung Plus

PerSe Plus

PerSe PLUS ist das Projekt "Perspektive Selbstverwaltung – Das Bildungsprojekt zur Stärkung der Selbstverwaltung des Handwerks". PerSe PLUS unterstützt Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter im Handwerk, um den Strukturwandel im Handwerk begleiten und gestalten zu können.

Zur Projektseite PerSe Plus