Gesetzlicher Mindestlohn
Der Mindestlohn ist eine Erfolgsgeschichte, denn für viele Beschäftigte hat er zu einer spürbaren Lohnerhöhung geführt. Vielen Befürchtungen zum Trotz ist er kein Job-Killer. Im Gegenteil: Seit seiner Einführung im Jahr 2015 ist die Beschäftigung in Gänze gestiegen, vor allem die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat sich gut entwickelt. Zudem sorgt der Mindestlohn für faire Wettbewerbsbedingungen, denn einzelne Unternehmen können sich nicht länger Vorteile durch Lohn-Dumping verschaffen.
Aus Sicht der Gewerkschaften kann der Mindestlohn nur die unterste Haltelinie sein. Wirklich gute Lohn- und Arbeitsbedingungen gibt es nur mit Tarifverträgen. Doch leider profitieren immer weniger Beschäftigte von tarifvertraglichen Regelungen, da zunehmend mehr Unternehmen und Betriebe aus die Tarifbindung gehen. Auch deshalb braucht es unterstützende Maßnahmen seitens der Politik, die Tarifverträge stärken und die Tarifbindung wieder erhöhen.
Anpassung gesetzlicher Mindestlohn durch Kommission
Im Jahr 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde. Dies hat die Mehrheit der Mindestlohnkommission im Juni 2023 festgelegt. Dieser Beschluss wurde erstmals seit Bestehen der Mindestlohnkommission nicht einstimmig, sondern gegen die Stimmen der gewerkschaflichen Vertreter*innen gefasst. Die Gründe für Anlehnung des Beschlusses hat die Gewerkschaftsseite in dem Beschluss vom 26.Juni 2023 detailliert dargelegt.
Für die Jahre 2026 und 2027 hat sich die Mindestlohn im Juni 2025 einstimmig auf eine Anhebung des Mindestlohns in zwei Stufen geeinigt.
Nach langen Verhandlungen haben die Sozialpartner einem Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden der Mindestlohnkommission zugestimmt. Danach soll der gesetzliche Mindestlohn zum 1.1.2026 um 1,08 Euro auf 13,90 Euro steigen. In einem zweiten Schritt sind ab 1.1.2027 dann 70 Cent mehr, also 14,60 Euro vorgesehen.
Während manche Arbeitgeber am liebsten gar keine Erhöhung wollten, hat die Gewerkschaftsseite in der Kommission dennoch ein Plus von insgesamt 13,9 Prozent durchgesetzt. Das dürfte für viele Millionen Menschen eine der größten Gehaltssteigerungen sein, die sie jemals erhalten haben.
Die Kommission hat bei ihrer Entscheidung im Rahmen einer Gesamtabwägung den Mindestschutz der Beschäftigten, die wirtschaftliche Entwicklung und den nachlaufenden Tarifindex des Statistischen Bundesamtes sowie das 60-Prozent-Medianlohn-Kriterium berücksichtigt. 60 Prozent vom Medianeinkommen bei Vollzeitbeschäftigten sind demnach eine Richtgröße für einen armutsfesten Mindestlohn. Es ist der Verdienst der Gewerkschaften, dass dieses Kriterium überhaupt Berücksichtigung bei der Gesamtabwägung der Mindestlohnkommission findet.
Positive Auswirkungen des Mindestlohns
Besonders Frauen wie auch Beschäftigte in Ostdeutschland profitierten stark von der Erhöhung der gesetzlichen Lohnuntergrenze, da sie besonders häufig zu den Beschäftigten gehören, die zu Mindestlohnbedingungen arbeiten und in Branchen mit geringer Tarifbindung beschäfigt
sind, wie dem Einzelhandel, Gastronomie, Taxigewerbe wie auch Kurier- und Expressdienste, Spiel, Wett- und Lotterie sowie Berufe wie Bäckereifachverkäufer*innen, Friseur*innen, Florist*innen.
Von der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns profitieren insgesamt gut 6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Jeder Cent mehr Mindestlohn steigert die Kaufkraft um rund 20 Millionen Euro. Über den Zeitraum von 2 Jahren ergibt sich mit den erzielten Steigerungen ein gesamtwirtschaftliches Lohnplus für die Mindestlohnbeschäftigten von rund 5,7 Milliarden Euro. Es ist davon auszugehen, dass dieses Geld eins zu eins in den Konsum fließt und damit die Konjunktur belebt.
Mit einem höheren Mindestlohn wird auch die Allgemeinheit entlastet, da der Kreis der Anspruchsberechtigten bei den sogenannten Aufstockerleistungen kleiner wird. So hat die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober 2022 dazu geführt, dass 9 Prozent weniger für Aufstockerzahlungen geleistet werden musste. Das sind finanzielle Mittel, die freigesetzt und anderweitig genutzt werden können.