Arbeitgeber bestimmt über Homeoffice
Eine langjährige Homeoffice-Praxis begründet für sich allein keinen Anspruch, dauerhaft zu Hause zu arbeiten. Ohne betriebliche Regelung bleibt die Festlegung des Arbeitsorts dem Arbeitgeber überlassen.
Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 11. Februar 2026 – 3 Ca 6587/25