Arbeitgeber bestimmt über Homeoffice

Datum

Dachzeile Arbeitsrecht

Eine langjährige Homeoffice-Praxis begründet für sich allein keinen Anspruch, dauerhaft zu Hause zu arbeiten. Ohne betriebliche Regelung bleibt die Festlegung des Arbeitsorts dem Arbeitgeber überlassen.

Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 11. Februar 2026 – 3 Ca 6587/25 

 

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