Aufwandsentschädigung von 5 Euro ist kein Arbeitsentgelt

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Dachzeile Arbeitsrecht

Wer in einem gemeinnützig geführten Museum tätig wird und dafür 5 Euro pro Stunde erhält, übt eine ehrenamtliche Tätigkeit aus ideellen Zwecken aus. Bei der Zahlung handelt es sich um eine Aufwandsentschädigung und kein Arbeitsentgelt. Dafür sind keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. Januar 2025 - L 1 BA 64/23

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