Beschäftigte haben Anspruch auf zusammenhängenden Urlaub
Eine starre betriebliche Regelung, wonach nicht mehr als 2 Wochen zusammenhängender Urlaub bewilligt werden, verstößt gegen das Bundesurlaubsgesetz. Arbeitnehmer*innen haben einen gesetzlichen Anspruch auf zusammenhängende Urlaubsgewährung.
Der Urlaubsanspruch kann im Eilverfahren (per einstweiliger Verfügung) gerichtlich durchgesetzt werden, wenn sonst Urlaubsansprüche durch Zeitablauf verloren gingen.
Landesarbeitsgericht Thüringen, Beschluss vom 2. März 2026 – 4 Ta 15/26