Führerscheinentzug kann den Job kosten
Arbeitsrecht
Der Entzug der Fahrerlaubnis kann sowohl eine fristlose als auch eine ordentliche personenbedingte Kündigung rechtfertigen. Das gilt nicht nur für Berufskraftfahrer*innen, sondern für alle Arbeitnehmer*innen, die ihre vertraglich geschuldete Tätigkeit ohne (Firmen-)Fahrzeug nicht ausüben können. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Verhalten, das zum Führerscheinentzug geführt hat, während der Arbeit oder privat stattgefunden hat. Entscheidend ist stattdessen, wie lange die Fahrerlaubnis entzogen wird – diese Dauer muss erheblich sein.
Arbeitsgericht Nordhausen, Urteil vom 7. Mai 2026 – 3 Ca 1094/25