Massage im Betrieb nicht unfallversichert

Datum

Dachzeile Sozialrecht

Ein Sturz auf ausgelaufenem Massageöl auf dem Weg zu einer freiwilligen, vom Arbeitgeber bezahlten Firmenmassage während der Arbeitszeit ist kein Arbeitsunfall. Eine solche Massage gehört zum persönlichen, unversicherten Lebensbereich.

Sozialgericht München, Urteil 22. Juli 2026 – S 9 U 498/25

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