Schulassistenz bei ADHS

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Dachzeile Verwaltungsrecht

Eine Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) kann eine seelische Störung im Sinne des Gesetzes darstellen und im Einzelfall einen Anspruch auf Eingliederungshilfe begründen. Nicht jedes Kind mit ADHS hat automatisch Anspruch auf eine Schulassistenz. Maßgeblich ist stets eine individuelle Prüfung, ob eine (drohende) Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft vorliegt.

Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 23. Januar 2026 – 3 A 9433/25

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