Jeder dritte Arbeitslose kann sich ganz normale Dinge des täglichen Lebens nicht leisten. Trotzdem rechnet die Bundesregierung bei der Ermittlung der neuen Hartz IV-Regelsätze das Existenzminimum bewusst klein, kritisiert DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Sie fordert den Einsatz einer Sachverständigenkommission - und Soforthilfe für Betroffene.
DGB/Simone M. Neumann
Zur heutigen Anhörung im Ausschuss Arbeit und Soziales zur Ermittlung von Regelbedarfen und Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes sagt DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach:
„Die Regierung hat die Regelsätze nicht sauber ermittelt und zielgerichtet auf einen niedrigen Geldbetrag hin kleingerechnet. Wie schwerwiegend die Defizite sind, zeigt die massive Kritik, die neben dem DGB auch viele weitere Sachverständige äußern. Die Bundesregierung sollte diese Kritik ernst nehmen, ihren mangelhaften Gesetzentwurf zurückziehen und die Herleitung der Hartz-IV-Sätze neu beginnen.
Der DGB schlägt vor, dafür eine Sachverständigenkommission einzurichten, in der unter anderem die Tarifparteien, Wissenschaftler und Vertreter von Betroffenen-Organisationen mitarbeiten. Die Kommission sollte dann Vorschläge für den Gesetzgeber entwickeln. Wir brauchen ein Verfahren, das bedarfsdeckende Leistungen sicherstellt und keines, das die Regelsätze möglichst unverändert lassen will.
Wer heute in Armut lebt, braucht schnelle Hilfe und kann nicht auf eine langwierige Neuberechnung der Sätze warten. Deshalb sind zusätzlich Soforthilfen erforderlich, die die Lebenslage der Betroffenen spürbar verbessern und schnell umsetzbar sind:
Statt (wie heute) 1,64 € monatlich für das Sparen auf eine Waschmaschine im Regelsatz vorzusehen, müssen Extra-Beihilfen gewährt werden, wenn ein Gerät angeschafft werden muss. Solche Einmalleistungen sollte es z. B. auch für Brillen geben. Außerdem sollte auf den 1-Euro-Eigenanteil beim Schul- und Kita-Essen verzichtet und die jährliche 100-Euro-Pauschale für Schulmaterial an die tatsächlichen Kosten angepasst werden.“
DOWNLOAD:
Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum 1.) Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie zum 2.) Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie zum 3.) Antrag des Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Existenzminimum verlässlich absichern, gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen"