In Krisenzeiten können Unternehmen ihre Produktion oder ihre Dienstleistungen reduzieren oder den Betrieb ganz auf Null herunterfahren – für die Beschäftigten gibt es dann Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit, auf Antrag des Arbeitgebers. Das Kurzarbeitergeld beträgt regulär 60 Prozent vom Nettogehalt, für Beschäftigte mit Kindern 67 Prozent. Für Beschäftigte mit Tarifvertrag ist oft deutlich mehr drin. Gewerkschaften haben mit Tarifverträgen Aufstockungen von 80 bis 90 Prozent und sogar fast bis zum vollen Ausgleich verhandelt.
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Arbeitslosigkeit und Firmenpleiten sollen mit dem Kurzarbeitergeld erstmal verhindert werden. Wegen der aktuellen Corona-Pandemie ist schnelle Hilfe nötig. Laut einer aktuelle Umfrage des ifo Instituts rechnet jedes vierte Unternehmen (25,6 Prozent) in den kommenden drei Monaten mit Kurzarbeit. Die Bundesregierung hat deshalb die Kurzarbeit seit März 2020 neu geregelt. Informationen für Beschäftigte sowie Betriebs- und Personalräte bietet ein neuer DGB-Ratgeber.
DGB/Katarzyna Białasiewicz/123rf.com
Ein Kurzarbeitergeld von 60 Prozent ist für viele Beschäftigte zu gering. Plötzlich 40 Prozent weniger auf dem Konto haben und das jeden Monat – das bedeutet für viele Beschäftigte, dass sie Mieten und andere Kosten nur noch schwer stemmen können. Vor allem Niedrigverdienerinnen und Niedrigverdiener werden kaum über die Runden kommen.
Die Gewerkschaften fordern in dieser Krisensituation soziale Verantwortung ein. Viele Branchen und Unternehmen zeigen diese Verantwortung, indem sie Tarifverträge zur Aufstockung bei Kurzarbeit abgeschlossen haben. Dort wo dies noch nicht geschehen ist, fordern die Gewerkschaften die Arbeitgeber auf, schnellstens auf Angebote zu Tarifverhandlungen einzugehen. Von der Bundesregierung fordern die Gewerkschaften, auch den Beschäftigten in Branchen und Unternehmen ohne Tarifbindung eine Mindestsicherung von mindestens 80 Prozent zu ermöglichen.
Für Beschäftigte, für die ein entsprechender Tarifvertrag gilt, ist in der Regel mehr drin beim Kurzarbeitergeld.
Bereits vor der Corona-Krise gab es in diversen Branchen und Unternehmen Tarifverträge, die für den Fall von Kurzarbeit eine Aufstockung für die Beschäftigten vorsehen. Zu diesen Branchen gehören laut WSI-Tarifarchiv unter anderem die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie in Sachsen, der Groß- und Außenhandel in Nordrhein-Westfalen, das KFZ-Handwerk in Bayern und die chemische Industrie. Entsprechende Regelungen gibt es außerdem bei der Deutschen Bahn AG und der Deutschen Telekom. In diesen Tarifverträgen gibt es Aufstockungen auf bis zu 97 Prozent des Netto-Gehalts (siehe Grafik).
WSI-Tarifarchiv
Die Gewerkschaften haben aktuell für Beschäftigte, die von Kurzarbeit betroffen sind, außerdem in folgenden Branchen bereits ein höheres Kurzarbeitergeld verhandelt: