Der DGB fordert eine deutliche Erhöhung des Kurzarbeitergeldes. Und: Auch in den kommenden Wochen und Monaten hat in der Corona-Krise der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Priorität.
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Viele Beschäftigte, die jetzt in "Kurzarbeit Null" sind, werden mit 60 Prozent (beziehungsweise 67 Prozent für Beschäftigte mit Kindern) ihres Nettoeinkommens kaum über die Runden kommen. Laufende Fixkosten wie die Miete müssen weiter bezahlt werden. Bereits jetzt haben Hunderttausende Betriebe bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) Kurzarbeit angezeigt.
Der DGB fordert deshalb, das Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent (beziehungsweise 87 Prozent für Beschäftigte mit Kindern) anzuheben. Es brauche ein klares Signal an die Menschen, dass sie durch diese schwierige Zeit gebracht werden "und nicht in der Sozialhilfe landen", sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann.
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"Um halbwegs gut durchzukommen, sind mindestens 80 Prozent des normalen Verdienstes nötig", sagte DGB-Vorstand Annelie Buntenbach gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Die Bundesregierung muss hier nachsteuern, sonst ist das eine soziale Unwucht, die so nicht bleiben kann." Wenn Tausende zusätzlich Hartz IV beantragen müssten, "weil sie von dem krisenbedingten Mini-Einkommen einfach nicht leben können, dann zahlt das am Ende schließlich auch die Gemeinschaft", so Buntenbach.
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Bei allen Diskussionen über ein mögliches Wiederhochfahren der deutschen Wirtschaft in der Corona-Krise steht für den DGB außerdem der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an erster Stelle. "Es gibt auch Licht am Ende des Tunnels. Die Forschungsinstitute prognostizierten für das kommende Jahr eine Erholung", sagte DGB-Vorstand Stefan Körzell der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ). "Das macht Hoffnung. Aber klar muss sein: Das Wiederhochfahren der Wirtschaft muss so erfolgen, dass ein neuer Ausbruch der Pandemie unterbleibt. Dabei muss der Arbeits-und Gesundheitsschutz der Beschäftigten an erster Stelle stehen."
Zum Arbeitsschutz gehören auch die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit. Die Bundesregierung hat jetzt allerdings beschlossen, angesichts der Corona-Krise das Arbeitszeitgesetz für einige Branchen und Berufe zu lockern: Die täglich erlaubte Arbeitszeit wird dort auf bis zu zwölf Stunden angehoben. Außerdem wird in diesen Branchen die vorgeschriebene Ruhezeit um zwei auf neun Stunden verkürzt.
Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann bezeichnete diese Regelung gegenüber dem Tagesspiegel als "überflüssig wie einen Kropf". Die Arbeitgeber seien verpflichtet, längere Arbeitszeiten zu vermeiden und dafür Neueinstellungen vorzunehmen. Ferner hätten die Arbeitgeber im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht auch die Gesundheit der Beschäftigten zu beachten. Mit "ausufernden Arbeitszeiten" sei das schwierig, so Hoffmann.
Für die Gewerkschaften ist außerdem klar: Die Lockerung des Arbeitszeitgesetzes darf nur befristet sein und keinesfalls ein Dauerzustand werden. Immerhin: Die Verordnung der Bundesregierung ist derzeit befristet bis zum 30. Juni 2020.
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