Deutscher Gewerkschaftsbund

06.11.2020
"Das Zuhause muss sicher sein"

Corona-Sonderkündigungsschutz für Mieter wieder einführen!

Millionen Menschen sind wegen Corona in Kurzarbeit, Selbstständige haben enorme Einkommenseinbußen - und viele haben Probleme, ihre Miete zu zahlen. Doch ein sicheres Zuhause ist gerade jetzt wichtiger denn je. Die Politik muss dafür sorgen, dass niemand wegen der Krise das Dach über dem Kopf verliert.

Fassade mit Fenster und Balkon

Colourbox.de

ZDF heute: Wegen Corona-Lockdown - DGB will Kündigungsschutz für Mieter

Die Bundesregierung hat beschlossen, das öffentliche Leben ab dem 2. November weitgehend herunterzufahren. Für viele Menschen bedeuten die damit einhergehenden Maßnahmen Unsicherheit, Einkommenseinbußen und Zukunftssorgen. Wir alle sind angehalten, soweit möglich, zu Hause zu bleiben. Doch ein sicheres Zuhause ist für viele Menschen keine Selbstverständlichkeit. Es war ein großer Fehler, dass die Bundesregierung die pandemiebedingten Verbraucher- und Mieterschutzbestimmungen zum 30. Juni hat auslaufen lassen.

"Das zu Hause muss sicher sein. Dieses Signal brauchen Millionen Mieter in Deutschland", sagt DGB-Vorstand Stefan Körzell. "Noch immer sind mehr als drei Millionen Menschen in Kurzarbeit; Soloselbstständige haben enorme Einkommenseinbußen und die kommenden Monate werden die Situation wieder verschärfen. Die Zahl derjenigen, die durch ihre Wohnkosten überbelastet sind, wird 2020 weiter steigen.

Auflaufende Mietschulden dürfen jedoch nicht verzinst werden, wie es in der vorherigen Regelung vorgesehen war. Ist eine Zahlung der ausstehenden Mietschulden bis Ende 2022 nicht zumutbar, müssen die Mieter durch Zuschüsse unterstützt werden.
Dadurch haben auch Vermieter die Sicherheit, dass sie auf den Mietschulden nicht sitzenbleiben."

Wir fordern eine sofortige Neuauflage folgender Maßnahmen:

  • Kündigungsschutz für Miet- und Pachtverhältnisse bei pandemiebedingten Zahlungsrückständen. Auflaufende Mietschulden dürfen jedoch nicht – wie im Frühjahr – verzinst werden. Ist eine Zahlung der ausstehenden Mietschulden bis Ende 2022 nicht zumutbar, müssen die Mieter/-innen durch Zuschüsse unterstützt werden. Dadurch haben auch Vermieter/-innen die Sicherheit, dass sie nicht auf den Mietschulden sitzenbleiben.
  • Leistungsverweigerungsrecht für Verbraucher/-innen bei Dauerschuldverhältnissen. So wird gewährleistet, dass auch bei pandemiebedingten Einkommenseinbußen die Versorgung mit Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation erhalten bleibt.
  • Stundungsmöglichkeiten für Verbraucherkredite. Damit wird gewährleistet, dass es nicht zu zahlreichen Kreditausfällen kommt.

Mit diesen Maßnahmen wurden im Frühjahr gute Erfahrungen gemacht. Sie haben zu keinen Verwerfungen bei Vermieter/-innen, Versorgern oder Banken geführt. Sie müssen umgehend wieder in Kraft gesetzt und bis zum Ende der Pandemie verlängert werden. Sollten Vermieter und Vermieterinnen durch ausbleibende Mietzahlungen in eine finanzielle Schieflage geraten, muss ihnen unbürokratischer Zugang zu Überbrückungskrediten gewährt werden. Zudem muss gewährleistet sein, dass kommunale Versorger durch anhaltende Zahlungsausfälle für Strom, Wasser oder Gas nicht in eine finanzielle Schieflage oder Liquditätsprobleme geraten. Hier muss die öffentliche Hand gegebenenfalls einspringen.

Vor allem im Hinblick auf die kalte Jahreszeit bedarf es zusätzlich folgender Maßnahmen:

  • Zwangsräumungen müssen für die Dauer der Pandemie ausgesetzt werden.
  • Vor allem Wohnungslose, Obdachlose und Menschen in Sammelunterkünften sind einem besonders hohen Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Hier sind vor allem die Kommunen, aber auch Bund und Länder gefordert, dafür zu sorgen, die Menschen angemessen unterzubringen und notwendigen Wohnraum zu akquirieren.
  • Im März hat die Bundesregierung versprochen, dass niemand wegen den Folgen der Pandemie die Wohnung verliert. Dieses Versprechen muss mit einer verbindlichen gesetzlichen Regelung unterfüttert werden. Die Menschen brauchen das deutliche Zeichen: Euer Zuhause ist sicher, auch in der Krise.

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