Deutscher Gewerkschaftsbund

14.11.2016

Hartz IV: Sanktionen treffen auch Kinder

Monatlich 43.000 Hartz-IV-Empfängern mit Kindern haben die Jobcenter 2015 die Leistungen gekürzt, darunter 14.000 Alleinerziehenden. 2.600 Betroffene mit Kindern wurden voll sanktioniert. Das ergab eine Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach fordert, die Sanktionen deutlich zu entschärfen.

Frau mit Kind

DGB/Simone M. Neumann

Monatlich 43.000 Hartz-IV-Empfängern mit Kindern haben die Jobcenter 2015 die Leistungen gekürzt, darunter 14.000 Alleinerziehenden. 2.600 Betroffene mit Kindern wurden voll sanktioniert. Das geht aus einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit für „O-Ton Arbeitsmarkt“ hervor. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach forderte, die Sanktionen deutlich zu entschärfen. „Haushalte wirtschaften aus einem Topf und deshalb treffen Sanktionen gegen Erwachsene auch immer die Kinder. Schon die ungekürzten Regelsätze reichen nicht aus, um eine gute Entwicklung der Kinder zu garantieren. Kommt es zu Sanktionen, ist krasser Mangel die Folge. Wir dürfen nicht länger zulassen, dass durch Sanktionen selbst die Grundversorgung von Kindern gefährdet wird.“

Statt drakonischer Strafen will Buntenbach gute Beratung sowie Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote. Wie dies konkret aussehen könne, hätten DGB und Bundesvereinigung der Arbeitgeber bereits vor geraumer Zeit in einem Aktionsplan gegen Kinderarmut zusammengefasst, so das DGB-Vorstandsmitglied:  „Wir fordern die Regierungskoalition auf, diese Vorschläge endlich umzusetzen - im Interesse aller Kinder, die heute in Armut aufwachsen.“

Zur Sonderauswertung: http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/hartz-iv-sanktionen-machen-auch-vor-kindern-nicht-halt


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Aktionsplan

DGB und BDA stel­len Ak­ti­ons­plan ge­gen Kin­der­ar­mut vor
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